Nachlese zu den Berufsgruppenversammlungen

Am 5. Mai 2017 fanden die diesjährigen Versammlungen der Berufsgruppen der Bild-Kunst in Bonn statt. Diskutiert wurden Verteilungsplanänderungen, die der kommenden Mitgliederversammlung empfohlen werden. Der geschäftsführende Vorstand, Dr. Urban Pappi, umriss in seiner Eröffnungsadresse die Schwerpunkte der nächsten Monate im Rahmen des Planes zur Modernisierung der Bild-Kunst.

Direkter Anlass zur Modernisierung der Gesellschaft bildete das 2016 in Kraft getretene neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Die neuen, auf einer EU-Richtlinie basierenden Regeln machten eine umfangreiche Anpassung der Satzung und der Statuten der Bild-Kunst erforderlich. Diese erste Phase der Umstrukturierung ist im Wesentlichen abgeschlossen.

Der Gesetzgeber hat durch seine Reform den Treuhandcharakter der Verwertungsgesellschaften in den Vordergrund gerückt: Es sind Fremdmittel, die verwaltet werden - die Gelder der Wahrnehmungsberechtigten -, weshalb Verwertungsgesellschaften besondere Sorgfaltspflichten beachten müssen. Die Einhaltung von Pflichten muss wiederum überprüfbar sein und deshalb wird neuerdings mehr Wert auf eine Verschriftlichung der internen Regeln der Gesellschaften gelegt. Die Bild-Kunst hat Ihre Satzung und die Nebenregeln („Statuten“) in den vergangen zwei Jahre grundlegend erneuert und auf ihrer <link http: www.bildkunst.de service statuten.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>Website veröffentlicht.

Die Überprüfbarkeit der Einhaltung der Sorgfaltspflichten setzt aber nicht nur interne Regeln voraus, es ist auch notwendig, dass die Verwertungsgesellschaften regelmäßig Rechenschaft ablegen und Einblick in ihre Tätigkeit geben. Dies geschah schon in der Vergangenheit in Form des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts. Der Gesetzgeber fordert seit Neuestem aber einen tieferen Einblick und hat deshalb die jährliche Erstellung eines „Transparenzberichts“ gefordert, der mehr Informationen enthält als der Geschäftsbericht. Die Bild-Kunst hat den Transparenzbericht am 4. Mai dem Verwaltungsrat vorgestellt. Er wird in Kürze allen Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung übersendet und nach der Versammlung auf der Website veröffentlicht werden.

Die Bild-Kunst wird in Zukunft einen besonderen Schwerpunkt im Verteilungsbereich setzen, denn ihr Kerngeschäft besteht ja gerade in der schnellen Ausschüttung des treuhänderisch gehaltenen Geldes an ihre Wahrnehmungsberechtigten. Wenn über einen längeren Zeitraum mehr Geld eingenommen als ausgeschüttet wird, sind die Ursachen zu analysieren und zu beseitigen.

Bei der Verteilung der pauschal eingenommenen Erlöse hängt eine schnelle Verteilung von nachvollziehbaren und nicht zu komplizierten Verteilungsplänen ab. Sie müssen für jeden nachvollziehbar sein, damit keine Grauzonen entstehen, die zu einem Vertrauensverlust führen. Und sie müssen nachvollziehbar sein, damit eine Gruppe, die Änderungsbedarf sieht, diesen klar adressieren und das satzungsmäßige Verfahren zur Verteilungsplanänderung anstoßen kann. Verteilungspläne sollten auch nicht zu kompliziert gestaltet werden, auch wenn dadurch die Verteilungsgerechtigkeit erhöht würde. Komplexität erzeugt nämlich Kosten und Fehleranfälligkeit. Fehler in der Verteilung führen wiederum zu noch komplizierteren Rückabwicklungs- und Neuverteilungsverfahren. Am besten wird das Verhältnis von Verteilungsgerechtigkeit und Verteilungsrobustheit angemessen austariert.

Die Bild-Kunst hat sich im Dezember 2016 ein komplett neues Regelwerk zur Verteilung gegeben, einzusehen <link http: www.bildkunst.de uploads media verteilungsplan-fassung-17-12-2016.pdf _blank external-link-new-window externen link in neuem>hier. Es weist noch einige Lücken auf, die im Wesentlichen von der nächsten Mitgliederversammlung geschlossen werden sollen und über die in Kürze in einer eigenen Sektion auf der Website berichtet wird. Nachvollziehbar ist das Regelwerk für den juristischen Laien damit noch nicht unbedingt. Als wichtige Aufgabe in 2017 wartet auf die Geschäftsstelle der Bild-Kunst die Vermittlung der neuen Verteilregeln an ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit.

Ein Regelwerk alleine ist noch nicht alles: die eigentliche Arbeit für die Geschäftsstelle fängt erst nach seiner Inkraftsetzung an. Die Bild-Kunst wird in Zukunft mehr Augenmerk auf die Effizienz ihrer Tätigkeit in den einzelnen Bereichen legen müssen. Denn die Kostensätze werden ab 2017 den spezifischen Aufwand in den einzelnen Inkasso- und Verteilungssparten genauer abbilden. In Bereichen, die sehr kostenintensiv sind, wird man sich die Frage stellen müssen, ob man das gleiche Ergebnis nicht auch mit weniger Aufwand wird erzielen können.