Neue Möglichkeiten der Mitbestimmung

Kurz vor dem Jahreswechsel wurden auf der zweiten außerordentlichen Mitgliederversammlung im Jahr 2016 letzte Satzungsänderungen vollzogen, um das Regelwerk des Vereins an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen: ab 2017 erhalten die Mitglieder der Bild-Kunst die zusätzliche Möglichkeit, Wahlen und Abstimmungen elektronisch von zu Hause aus vorzunehmen. Außerdem wird es möglich sein, eine beliebige Person als Vertreter zur Mitgliederversammlung zu schicken.

Elektronische Systeme für Wahlen und Abstimmungen werden momentan in der allgemeinen Diskussion eher kritisch gesehen: immer wieder berichtet die Presse von Manipulationsversuchen, Hacker-Angriffen und technischen Pannen; sie fokussiert dabei allerdings auf die großen Bühnen, etwa die jüngsten US-Wahlen. Man darf sich daher nicht täuschen lassen und aus den Augen verlieren, dass es schon gute Systeme gibt, die auch vielfältig zum Einsatz kommen, beispielsweise in der Hochschul-Verwaltung oder bei Betriebsratswahlen.

Die Bild-Kunst konnte sich nicht wirklich dafür oder dagegen entscheiden – das neue Verwertungsgesellschaftsgesetz zwingt uns zur Einführung einer elektronischen Abstimmungsmöglichkeit. Vor dem Hintergrund der Sicherheitsfrage haben sich die Mitglieder für ein System der „elektronischen Briefwahl“ im Vorfeld der Mitgliederversammlung entschieden. Die Einführung einer elektronische Abstimmungsmöglichkeit simultan zur laufenden Mitgliederversammlung wurde als technisch zu riskant eingestuft.

Die „elektronische Briefwahl“ ist sicherlich auch komfortabler für die Mitglieder: Mit Erhalt der Einladung zur Mitgliederversammlung wird künftig die Möglichkeit angeboten, sich für die elektronische Abstimmung anzumelden. Die Bild-Kunst versendet dann die Zugangsdaten, die es dem Mitglied ermöglichen, in einem bestimmten, mindestens einwöchigen Zeitraum vor der Versammlung die elektronische Abstimmung von zu Hause oder von unterwegs aus vorzunehmen.

Natürlich arbeitet die Bild-Kunst für dieses Angebot mit einem professionellem Dienstleister zusammen, dessen Software vom Bundesamt für Informationssicherheit zertifiziert worden ist. Momentan befinden sich die einzelnen Arbeitsschritte in der Abstimmung. Der Verwaltungsrat der Bild-Kunst wird in seiner nächsten Sitzung am 4. Mai 2017 eine „Richtlinie elektronische Abstimmung und Live-Übertragung“ erlassen, in der alle Details geregelt sein werden. Erst dann werden wir in der Lage sein, genaue Informationen – Was muss ich wie wann machen, um elektronisch abzustimmen? – über die Website der Bild-Kunst verbindlich zu kommunizieren.

Das große Problem jeder elektronischen Abstimmung im Vorfeld einer Versammlung liegt darin, dass während der Versammlung Änderungsanträge nicht mehr möglich sind. Denn dann würden die vorher elektronisch abgegebenen Stimmen ja wertlos werden. Die Bild-Kunst hat sich deshalb für ein gestuftes System entschieden, in dessen Zentrum eine Aufwertung der Berufsgruppenversammlungen liegt: diese werden ab jetzt nicht mehr am gleichen Tag wie die Mitgliederversammlung stattfinden, sondern einige Monate vorher. Die Berufsgruppenversammlungen bleiben Präsenzversammlungen ohne die Möglichkeit einer elektronischen Abstimmung. Hier können Anträge diskutiert und je nach Ergebnis der Diskussion geändert werden. Hier kann sich jedes Mitglied inhaltlich einbringen. Das Ergebnis jeder Beratung und Abstimmung mündet dann in eine Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung.

Im laufenden Jahr 2017 werden die Berufsgruppenversammlungen am 5. Mai in Bonn stattfinden. Merken Sie sich als Mitglied diesen Termin vor, wenn Sie inhaltlich mitarbeiten wollen.

Die Mitgliederversammlung folgt viel später, am 29. Juli 2017, ebenfalls in Bonn. Hier geht es dann um die eigentliche Abstimmung, die Beschlussvorlagen werden entweder angenommen oder abgelehnt. Mitglieder haben jetzt drei Möglichkeiten, ihre Stimme in die Waagschale zu werfen:

  1. Jedes Mitglied kann persönlich am 29. Juli nach Bonn reisen und wie gehabt in der Versammlung abstimmen.
  2. Jedes Mitglied kann einen beliebigen Vertreter bestimmen und diese oder dieser reist am 29. Juli nach Bonn und übt auf der Versammlung alle Rechte des Mitglieds aus.
  3. Jedes Mitglied kann nach vorheriger Anmeldung die Möglichkeit der elektronischen Abstimmung im Vorfeld der Versammlung ausüben.

Mitglieder, die nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben dar-über hinaus die Möglichkeit, der Versammlung am 29. Juli 2017 per Live-Stream im Internet zu verfolgen.

Sobald wir die näheren Details erarbeitet haben, werden wir Sie informieren.