Neue Social Media Bildlizenz

Zum 1. August 2021 ist das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz in Kraft getreten. Damit haften Social Media Betreiber*innen endlich für die Werke, die ihre User*innen hochladen. Denn sie verdienen damit richtig viel Geld. Dieses werden sie künftig mit den Urheber*innen der Werke teilen müssen.

Sie kommt: Die neue Social Media Bildlizenz für Nutzungen in Deutschland. Mit dieser Lizenz können die Diensteanbieter*innen hierzulande ihrer neuen urheberrechtlichen Verantwortung mit einer Unterschrift nachkommen. User*innen der Dienste werden gleichzeitig aus der Haftung entlassen, wenn sie fremde Bilder hochladen. Bislang stellte dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Uploadfilter im Bildbereich werden weitgehend vermieden, wie es der Gesetzgeber intendiert hat. Und die Urheber*innen werden endlich eine angemessene Vergütung für die milliardenfache Nutzung ihrer Werke erhalten. Kurzum: die künftige Social Media Bildlizenz kommt zur rechten Zeit.

Anfang Dezember 2021 wird die Bild-Kunst ihren Tarif veröffentlichen, der derzeit in den Gremien abgestimmt wird. Bildintensive Social Media Dienste werden für die Lizenz einen Teil ihres Umsatzes als Vergütung an die Rechteinhaber*innen bezahlen müssen. So sieht es das Gesetz vor und so wird es auch im Musikbereich seit Jahren vorgelebt. Die Bild-Kunst wird den Diensteanbieter*innen demnächst Verhandlungen anbieten.

Welche Nutzungen werden von der Social Media Bildlizenz abgedeckt?

Es geht nicht darum, alle Bilder zu lizenzieren, die auf die Plattformen hochgeladen werden. Insbesondere die vielen Fotos von Privatpersonen bleiben außen vor. Denn hierfür erhalten die Diensteanbieter*innen die notwendigen Rechte direkt – über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Es geht auch nicht um den Upload von Bildern durch kommerziell tätige Personen und Unternehmen. Denn diese müssen sich nach wie vor selbst um die Rechteklärung kümmern und Lizenzen für benötigte Bildwerke bei den Rechteinhaber*innen direkt erwerben. Diese Lizenzen wirken dann auch zugunsten der Dienstebetreiber*innen.

Worum es geht, sind die vielen fremden Bildwerke, die von Privatpersonen auf die Social Media Plattformen hochgeladen und dort der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Für diese Werke besteht eine Lizenzierungslücke, für die die Diensteanbieter*innen seit dem 1. August einzustehen haben. Empirische Studien der Bild-Kunst zeigen, dass diese Lücke durchaus groß ist: je nach Anbieter*in sprechen wir von 20% bis über 50% des gesamten Bildmaterials.

Dieses Bildmaterial umfasst Bildwerke aller Arten und Genres: grundsätzlich geht es um Werke der bildenden Kunst, der Fotografie, der Illustration und des Designs. Die Bild-Kunst betätigt sich hier als Rechte-Aggregator. Sie lässt sich die Rechte von ihren eigenen Berechtigten und von den Berechtigten ihrer ausländischen Schwestergesellschaften einräumen. Zusätzlich besteht eine umfangreiche Kooperation mit den in Deutschland tätigen Bildagenturen, die wiederum über eigene Rechte-Netzwerke verfügen. Insgesamt vertritt die Bild-Kunst damit ein repräsentatives Repertoire, das sie den Diensteanbieter*innen über ihre neue Social Media Bildlizenz anbieten kann.

Diese deckt natürlich auch die gesetzlichen Vergütungsansprüche ab, die das Urheber-Diensteanbieter-Gesetz für die wichtigen gesetzlich erlaubten Nutzungen eingeführt hat. Die Lizenz soll so umfassend wie möglich und damit auch so einfach wie möglich ausgestaltet sein. Die Welt ist schon kompliziert genug.

One more thing:

Die neue Social Media Bildlizenz für Nutzungen in Deutschland wird auch das Repertoire von Außenseiter*innen umfassen, deren Rechte nicht im Paket enthalten sind. Wie kann das sein? Die Bild-Kunst wird hier Gebrauch machen von der ebenfalls vor Kurzem eingeführten „erweiterten Kollektivlizenz“. Im Kern geht es um eine gesetzliche Rechteübertragung, der man aktiv widersprechen muss, wenn sie nicht gewünscht sein sollte.

Natürlich wäre es ein Ding der Unmöglichkeit, alle Rechte für alle Bildwerke einzeln zu klären, die auf Social Media Plattformen hochgeladen werden. In der Debatte um die Urheberrechtsreform haben die Kritiker*innen darauf immer wieder hingewiesen und die Angst vor Uploadfiltern geschürt. Nun kommt es anders: im Bildbereich wird es eine Lizenz für das Weltrepertoire des stehenden Bildes geben, das exakt die Lizenzlücke der Diensteanbieter*innen schließen wird – natürlich zu einem angemessenen Preis: die neue Social Media Bild-Lizenz für Deutschland.