Neue Vertragskonditionen für Museen

Am 5. Mai haben Bild-Kunst und der Deutsche Museumsbund auf der Jahrestagung des Deutschen Museumsbundes in Mainz einen neuen Rahmenvertrag unterzeichnet. Dieser neue Vertrag passt die seit über 25 Jahren bestehende Rahmenvereinbarung den Bedürfnissen der Museen zur Online-Kommunikation an, bringt ihnen aber auch bei der (gedruckten) Werbung deutliche Erleichterungen.

 

Die VG Bild-Kunst begleitet alle Ausstellungen, bei denen Werke der Mitglieder gezeigt werden, durch enge Zusammenarbeit mit den Kuratoren und Katalogerstellern und kennt daher sowohl die Bedürfnisse der Museen als auch die der Künstler.

Dr. Roderkamp, Dr. Schierholz (c) A. Schaluschke

Wir sind stolz, dass es gelungen ist, zusammen mit dem Deutschen Museumsbund einen Vertrag zu vereinbaren, der den Vertragsmuseen klare und einfache Regeln für die Erstellung von ausstellungsbegleitenden Materialen an die Hand gibt – und so die Rechte der Künstler stärkt. Bereits nach dem Urhebergesetz sind den Museen einige wichtige Nutzungen ohne Zustimmung der Künstler gestattet – doch die Schranken decken nicht alle Nutzungen ab, die heute zu einer professionellen Museumsarbeit gehören. Zudem dürfen Museen nach dem Gesetz nur solche Nutzungen vornehmen, die „erforderlich“ sind. Die Bild-Kunst und der deutschen Museumsbund haben nun den neuen Rahmenvertrag dazu genutzt, gemeinsam den Rahmen abzustecken, innerhalb dessen die Museen geschützte Werke nutzen können, ohne dass hierfür Kosten anfallen. Für die verbleibenden Nutzungen gewährt die Bild-Kunst den Vertragsmuseen einen Rabatt von 20% auf die jeweils gültigen Tarife. Im Gegenzug verzichten die Museen darauf, sich von den Künstlern Rechte abtreten zu lassen.

Die Bild-Kunst wird nun zügig den über 200 deutschen Museen, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, den neuen Vertrag zukommen lassen, um rasch die neuen Vorgaben umsetzen zu können. Selbstverständlich freuen wir uns über jedes Museum, das erstmalig einen Vertrag abschließen will.

Die Online-Präsentation der Sammlung und der Bestände bedarf einer gesonderten Regelung – die Bild-Kunst will so schnell wie möglich versuchen, auch für diesen Bereich eine Regelung zu schaffen, die es den Institutionen erlaubt, die in sie gesetzten Erwartungen hinsichtlich der Internetpräsentation zu erfüllen. Als Treuhänderin für die Rechte der Künstler kann sie diese Rechte nicht ohne angemessene Vergütung einräumen. Daher gilt es nun – gemeinsam mit den Museen, Bibliotheken und Archiven – in der Politik dafür zu werben, dass die Institutionen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um die erforderlichen Rechte der Künstler erwerben zu können.

Siehe auch:

Museumsvertrag als Download.

Webseite des Deutschen Museumsbunds:
http://www.museumsbund.de/de/das_museum/themen/bildrechte/