Online Urheberrecht: Wird die EU Vorreiter oder nur Zuschauer sein?

Die EU möchte eine weltweite Führungsrolle im digitalen Bereich einnehmen und den Anschluss zu den USA und China nicht verlieren. Doch auch ein digitaler Binnenmarkt muss Regeln und Schutz bieten. Um weiterhin die Vielfalt der europäischen audiovisuellen Medien und deren Schöpfer zu fördern, sollte Brüssel nun die Gelegenheit nutzen und ein unabdingbares Vergütungsrecht für audiovisuelle Urheber in ihre jeweiligen Gesetze aufnehmen. Denn nur unter fairen und gesetzlich verankerten Rahmenbedingungen bekommen Urheber die Möglichkeit, die kulturelle Offenheit in Europa zu gestalten. Lesen Sie hier den vollständigen Eintrag zur Rolle der EU im Urhebergesetz.

 

Petition Support Europe's Screenwriters and Directors

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zu der vorgeschlagenen Richtlinie „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ werden nicht nur über die Rechte und die Vergütung audiovisueller Urheber in Europa entscheiden sondern ebenso über die Position der EU auf globaler Ebene: wird die EU Vorreiter oder nur Zuschauer sein?

Die Petition, die wir zusammen mit FERA und FSE vor drei Wochen zur Unterstützung der Drehbuchautoren und Regisseure in Europa ins Leben gerufen haben, hat bis dato 10.500 Unterschriften gebracht (und wir sollten weitermachen! Bitte unterschreiben Sie, falls Sie es noch nicht getan haben). Die Tatsache, dass Menschen aus mehr als 85 Ländern weltweit unterschrieben haben, zeigt, dass die Unterstützung sich weit über Europa hinaus erstreckt. Und wir werden nicht nur unterstützt, die EU steht unter Beobachtung.

Der Präsident und die Vize-Präsidenten des Internationalen Verbands der Gesellschaften für Urheber und Komponisten (CISAC) haben den Mitgliedern des Europäischen Parlaments ein Schreiben zukommen lassen, um ihre Unterstützung zu zeigen, indem sie an die EU Gesetzgeber appellieren in der neuen Urheberrechtsrichtlinie ein unabdingbares Recht auf Vergütung für audiovisuelle Urheber für die on-demand Nutzung ihrer Werke aufzunehmen. In der letzten Woche haben sich zudem 160 berühmte Filmemacher bei der Berlinale zu einem Statement zusammengefunden. Unter Anderem erwähnten sie die einzigartige Gelegenheit einen europäischen Mechanismus zu etablieren, der „eine faire, proportionale und unabdingbare Vergütung gewährleisten wird, wenn ihre Filme und audiovisuellen Werke auf digitalen Plattformen angeschaut werden.“

Ich habe vorher im Bereich Menschenrechte gearbeitet, ein Politikfeld, auf welches die EU ob ihrer Vorreiter-Position sehr stolz ist. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Entscheidungsträger sich ebenso freimütig wie über ihren Stolz auf Europas kulturelle Vielfalt auch über den EU Rechte-Standard in Außenbeziehungen und Unterstützung für Entwicklungsarbeit in der Welt äußern. Die EU sollte die Vielfalt der originellen europäischen Filme, Serien, TV- und Webprogramme feiern, ebenso wie die dahinterstehenden Schöpfer. Es wäre ungerecht und ignorant die Drehbuchautoren und Regisseure bei der Verhandlung der neuen Urheberrechtsrichtlinie außen vor zu lassen, zumal mehrere Mitgliedsstaaten solche Vergütungsmechanismen für audiovisuelle Urheber bereits bieten, wie z.B. Spanien, Italien, Frankreich, Belgien und Polen.

Mariya Gabriel, die Beauftragte für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, spricht oft über ihre Absicht die EU zum digitalen Champion zu machen, um sicherzustellen, dass wir den Zug nicht verpassen, auf den die USA, China und andere schon aufgesprungen sind. Sie hat Recht. Allerdings muss man, um Champion zu werden, auch die Gelegenheit nutzen Rahmenbedingungen zu schaffen, die Vergütungsrechte für Urheber in Europa bringen. Wenn diese Gelegenheit nicht genutzt wird, werden sich viele wundern, warum die EU nicht genauso involviert ist wie z.B. Chile und Kolumbien, die außerhalb Europas ein Beispiel geben und ein unabdingbares Vergütungsrecht für audiovisuelle Urheber in ihren jeweiligen Gesetzen aufnehmen.

Als SAA erwarten wir von der EU Vorreiter zu sein und ein EU Urheberrechtsgesetz zu verabschieden, das ein faires und unabdingbares Vergütungsrecht für die on-demand Nutzung von Werken audiovisueller Urheber beinhaltet.

Übersetzt nach Annica Ryngbeck „Online copyright: will the EU be a global front-runner or a bystander?“

Den Originaltext finden sie hier.

Zur Petition geht's HIER.