Petition - 50.000 Unterschriften notwendig

Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) hat am 10. Juni 2013 eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht. Es geht dabei um die "Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch die Deutsche Rentenversicherung"; ein wichtiges Thema, das freiberufliche Künstler, Publizisten und Kreativschaffende in ihrer Existenz betrifft.

Die Frist für die mindestens 50.000 Unterzeichner endet am 6. August 2013.

Das Quorum von 50.000 Unterzeichnern wurde mit knapp 64.000 Online-Unterzeichnungen bereits erreicht! Damit besteht nach den Bundestagswahlen im September die Möglichkeit, im Deutschen Bundestag angehört zu werden.

Je mehr Stimmen das Quorum noch bis zum 6. August erreicht, desto höher ist dessen Gewichtung. Unterstützen Sie daher die Petition mit Ihrer digitalen Unterzeichnung!

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Zum Hintergrund

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern, Publizisten und Kreativen eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Hierfür wurde 1983 die Künstlersozialkasse (KSK) geschaffen. Sie funktioniert so: Wie Arbeitnehmer zahlen die  selbstständigen Kreativen die eine Hälfte der Versicherungsbeiträge auf der Grundlage ihrer Einkünfte. Die andere Hälfte wird vor allem von den Unternehmen geleistet, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Aber auch der Bund leistet einen wesentlichen Zuschuss. 

Die Unternehmen, welche die Künstlersozialabgabe zu entrichten haben, werden seit 2007 durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft. Diese Prüfung sichert einerseits die Gleichbehandlung in den betroffenen Branchen, andererseits wirkt sie sich dämpfend auf die Höhe des Abgabesatzes aus: Je mehr Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen, desto geringer ist der Anteil jedes einzelnen.

Der Auslöser für die Petition ist ein Detail: Die Deutsche Rentenversicherung will künftig nicht mehr für die Prüfkosten aufkommen. Auch Behörden sind angehalten zu sparen. Doch dies darf nicht auf Kosten der Versicherten geschehen! Eigentlich geht es aber um mehr: Es besteht die Gefahr, dass laxe Kontrollen mittelfristig das gesamte System der Künstlersozialkasse zum Kippen bringen. Einflussreiche, kunstferne Kreise wie der Bund der Steuerzahler oder der Zentralverband des Handwerks sehen in der Künstlersozialabgabe ein bürokratisches Ärgernis und arbeiten beharrlich in den Korridoren der Wirtschaftsministerien an ihrer Abschaffung.

Ein Gesetzesvorhaben, das die Deutsche Rentenversicherung an die Prüfung binden sollte, wurde von den Regierungsparteien in letzter Sekunde gekippt. Erst soll geprüft werden, ob eine flächendeckende Prüfung aller in Betracht kommenden Unternehmen überhaupt praktikabel ist. 

Verzögerungstaktik oder sinnvoller Zwischenschritt?

Jedenfalls macht es Sinn, nunmehr die Kulturpolitiker zu unterstützen, die sich wirklich für eine zukunftsfeste Künstlersozialabgabe einsetzen. Durch Unterzeichnung der Petition wird ein entsprechendes Zeichen gesetzt.

In der eingereichten Petition des DTKV heißt es: "Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind." Stimmen Sie daher jetzt ab.

Weiterführende Links

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<link http: www.dtkv.org external-link-new-window externen link in neuem>Zum <link http: www.dtkv.org external-link-new-window externen link in neuem>Deutschen Tonkünstlerverband