Positives Urteil für Verwertungsgesellschaften in Europa

In einer Reihe von Urteilen vom 12. April 2013 erklärt das Gericht der Europäischen Union wesentliche Teile einer Kommissionsentscheidung vom 16. Juli 2008 für nichtig, in welcher den europäischen Verwertungsgesellschaften in den Bereichen Satellit, Kabel und Internet wettbewerbs-widrige Absprachen vorgeworfen werden. Hierbei geht es um die territoriale Reichweite der gegenseitigen Rechteeinräumung der Gesellschaften untereinander, die üblicher Weise auf das Verwaltungsgebiet der jeweiligen Gesellschaft beschränkt ist. Das Gericht stellte nun fest, dass es für diese Gebietsbeschränkung gute Gründe geben kann.

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