Privatkopie in Spanien

Die Geräteabgabe in Spanien ist zurück. Anfang August tritt ein Gesetz in Kraft, das die von 2012 bis 2016 geltende Kompensation der Rechteinhaber aus dem Staatshaushalt durch ein klassisches Abgabensystem ersetzt. Die Kompensation aus dem Staatshaushalt war ihren Namen nicht wert gewesen und stellte bei ihrer Einführung im Jahr 2012 einen Schlag ins Gesicht aller Rechteinhaber dar. Für die spanischen Verwertungsgesellschaften stellt die Rückkehr zum vorherigen System einen großen Sieg dar, für das sie fünf Jahre vor den Gerichten kämpften.

Spanien kannte das Abgabensystem bereits von 1996 bis 2012; es führte zuletzt zu einem jährlichen Aufkommen von ca. EUR 120 Mio. für die Rechteinhaber. Im Gegensatz dazu sollte die Kompensation aus dem Staatshaushalt nur EUR 5 Mio. betragen.

Der Europäische Gerichtshof hatte vor einem guten Jahr in seiner Entscheidung EGEDA <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst news detailansicht article detail urteil-des-eugh-egeda.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>festgestellt, dass die Kompensation für die Privatkopieschranke ultimativ von den Konsumenten getragen werden müsse, die von ihr profitierten. Im Gegenzug können Unternehmen und Organisationen, die nicht profitieren, auch nicht zu Zahlungen verpflichtet werden. Eine Kompensation aus dem Staatshaushalt kann nach dieser Richtschnur nur dann als europarechtskonform gelten, wenn sichergestellt ist, dass die Steuer nur von den Profiteuren der Privatkopieschranke entrichtet wird.

Weil das in Spanien nicht der Fall war, erklärte der Oberste Spanische Gerichtshof das bestehende System im Dezember 2016 für unwirksam. Seitdem wies das spanische Urheberrecht eine Lücke auf, die mit der Rückkehr zum alten Abgabesystem gefüllt wird. Es weist die folgenden Besonderheiten auf:

Die Abgaben werden künftig in Spanien von einer Zentralstelle eingezogen. Dies ist auch in den anderen europäischen Ländern mit Abgabesystem üblich.

Das Gesetz führt ein Erstattungssystem ein, auf das sich Endkonsumenten berufen können, die nachweisen, dass sie die abgabepflichtigen Geräte nicht privat nutzen und deshalb nicht von der Privatkopieschranke profitieren. Auch Behörden, Unternehmen und Personen, die von den Rechteinhabern eine Lizenz erworben haben, sind per Gesetz von der Zahlungspflicht befreit.

Die Höhe der Abgaben auf die einzelnen Geräte wurde zunächst für ein Jahr interimistisch festgesetzt. Es fällt auf, dass die Abgaben deutlich niedriger angesetzt wurden als in vergleichbaren europäischen Ländern. So fällt für ein Smartphone in Spanien künftig eine Abgabe in Höhe von 1,1 Euro an: in Deutschland sind es 5 Euro und in Frankreich 8 Euro. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Gesamtsumme der Privatkopievergütung in Spanien deutlich über den zuletzt gewährten EUR 5 Mio., aber auch deutlich unter den herkömmlichen EUR 120 Mio. liegen wird. Die endgültigen Abgabesätze werden in einem Jahr von der Regierung festgesetzt.