Das Programm NEUSTART KULTUR der Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst richtete sich an professionell tätige Urheber*innen visueller Werke, also Künstler*innen, Bildautor*innen und Filmschaffende mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die freiberuflich tätig oder (im Filmbereich) auf Produktionsdauer beschäftigt sind und im Jahr 2020 ein maximales Einkommen von EUR 60.000 erzielt hatten.
Parallel zu den drei Berufsgruppen der Bild-Kunst wurden für die Bereiche Kunst, Bild und Film drei Förderlinien aufgesetzt. Das Programm NEUSTART KULTUR hatte zum Ziel, finanzielle Einbußen, die durch ausfallende Veranstaltungen – wie z. B. Ausstellungen – entstanden sind, abzufedern und das kulturelle Leben aufrechtzuerhalten bzw. wieder neu zu beleben. Dies wurde – bestätigt durch die Abschlussberichte und künstlerischen Ergebnisse – erreicht.
Gefördert wurden vielfältige Vorhaben, u. a. das Erstellen von künstlerischen Werken, Recherchereisen im In- und Ausland, Materialanschaffungen, Weiterbildungen in bestimmten Techniken oder Programmen sowie das Anlegen von Archiven und Werkverzeichnissen. Entstanden sind dabei Malereien, Skulpturen, Installationen, Zeichnungen, multimediale/audiovisuelle Werke, fotografische Serien, Graphic Novels, Comics, Kurzfilme, Treatments, Dokumentar- und Spielfilme, filmische Essays und vieles mehr.
Von 2. bis 30. August 2021 waren für die drei Förderlinien der BG I, II und III 4.984 Anträge eingegangen. Die Anträge wurden vom Projektteam formal und von einer Jury inhaltlich geprüft. Insgesamt wurden 2.912 Stipendien bewilligt, wobei auf die BG I 728, auf die BG II 1.456 und auf die BG III 728 Stipendien entfielen. 103 Stipendiat*innen sind vor allem aufgrund der Doppelförderproblematik zurückgetreten; einige hatten ein zu hohes Einkommen von über EUR 60.000 im Jahr 2020 vorzuweisen. Fünf Stipendiat*innen hatten so spät ihr Stipendium zurückgezogen, dass ein Weiterreichen nicht mehr möglich war. Es wurden also final 2.907 Stipendien vergeben.
Die Auszahlung der ersten Tranche des Stipendiums in Höhe von EUR 4.500 wurde bis Februar 2022 abgeschlossen (inkl. Nachrücker*innen). Vom 9. Dezember 2021 bis Ende Januar 2022 liefen knapp 2.000 Sachberichte ein, wurden positiv geprüft und die zweite Tranche in Höhe von EUR 500 ausgezahlt. Die noch ausstehenden Sachberichte sind bis Mai 2022 eingegangen, wurden positiv geprüft und die zweite Tranche ebenfalls ausgezahlt.
Hinsichtlich des Wohnortes der bis zum Februar 2022 positiv beschiedenen Antragsteller*innen liegt das Land Berlin auf Platz 1, gefolgt von NRW, Hamburg und Bayern. Im Mittelfeld bewegen sich Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Die Anzahl der positiv geprüften Anträge aus den verbliebenen acht Bundesländern bewegt sich im zweistelligen Bereich. Bei der Verteilung der positiv beschiedenen Anträge auf die Geschlechter überwiegen bei denen, die Angaben dazu gemacht haben, die Stipendiatinnen mit 44,7 Prozent.