Rückblick: The State of Fine Art - Internationales Symposium in Brüssel

Am 4. November fand in den Räumlichkeiten der SABAM in Brüssel das internationale Symposium "The State of Fine Art: New Perspectives on artistic copyright" statt. Zum ersten Mal traten europäische Verwertungsgesellschaften und Künstlerorganisationen im Bereich der bildenden Kunst auf europäischer Ebene gemeinsam in Aktion.

VG Bild-Kunst, Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), European Visual Artists (EVA) und EuroMEI organisierten das Symposium in Zusammenarbeit mit der International Association of Art (IAA) Europe und der International Confederation of Authors and Composers Societies (CISAC).

Zu den Themen "Folgerecht: Umsetzung des Folgerechts und der europäischen Folgerechtsrichtlinie", "Urheberrechtsverträge: Wie kann ein für die Urheber gerechtes europäisches Vertragsrecht aussehen?", "Privatkopie: Bedeutung einer fairen Privatkopie-Vergütung" und "User Generated Content and ISP Responsibility: Welche Probleme und Positionen gibt es, welche Lösungsvorschläge?" luden erfahrene Juristen, Führungskräfte von Verwertungsgesellschaften sowie NGOs ein. Für die Künstler wurden damit die aktuellsten Themen zum Urheberrecht angesprochen, mit denen sie täglich konfrontiert werden; Lösungsvorschläge in Sachen Urheberrechtspolitik wurden ebenfalls dargestellt.

Im ersten Panel ging es um das Folgerecht. Marie-Anne Ferry-Fall (Direktorin ADAGP und Präsidentin EVA) führte Best Practice-Modelle auf und verdeutlichte die Schwierigkeiten, die es beim künftigen Umgang mit dem Folgerecht zu überwinden gilt. Martin Leskovjan, Rechtsanwalt in der tschechischen Gesellschaft zur Verwertung von Folgerecht (GESTOR), setzte den Fokus nicht nur auf die Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Verwaltung des Folgerechts im aufstrebenden europäischen Kunstmarkt, sondern auch auf moderne Lösungen, um bestehende Schwierigkeiten beim Folgerecht zu beseitigen.

Im zweiten Panel thematisierten Martin Beckett (britischer Fotograf) und Anouk Siegelaar (Expertin für Urheberrechtsverträge für den Verband Niederländischer Designer) die größten Probleme bei Urheberrechtsverträgen und zeigten auf, wie Gesetzgeber, Freiberufler und die Künstler sich selbst schützen können.

Anke Schierholz, Justiziarin der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und Carlos Sanz Sánchez, Vertreter der EGEDA (Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Produzenten in Spanien) präsentierten im dritten Panel das Thema Privatkopievergütung. Anke Schierholz zeigte mögliche Modelle auf, die eine Erhebung der zu ermittelnden Abgabe möglich machen sollen; auch unter Berücksichtigung der Digitalisierung und der Schwierigkeiten bei den Verhandlungen mit den Industrievertretern. Carlos Sanz Sánchez präsentierte neueste Veränderungen in der spanischen Gesetzgebung in Bezug auf die Privatkopievergütung.

Panel 4 widmete sich dem Thema User Generated Content und damit die Verantwortung der Internet Service Provider. Gerhard Pfennig (Sprecher der Initiative Urheberrecht) ging es im Kern um den Schutz von urheberrechtlich geschütztem Material im Web, der trotz der zunehmenden Online-Sharing-Gesellschaft gewährleistet und gewahrt werden müsse. Alexander von Arotin (Österreichischer Künstler) erläuterte die Sicht eines Künstlers in Bezug auf User Generated Content.

Pavel Svoboda, MdEP - Vorsitzender des Rechtsausschusses, sorgte für Zuversicht und betonte abschließend, dass er dem Urheberrecht auf europäischer Ebene eine große Bedeutung während seiner Legislaturperiode zuteilen wolle.

Die Teilnehmer des Symposiums waren davon überzeugt, dass es für den Gesetzgeber viele Ansätze gibt, um sicherzustellen, dass die Schöpfer der bildenden Kunst in Zukunft geschützt sind. Es gilt, sie darin  zu bestärken, ihre Arbeiten und Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, weil sie sicher sein können, dass sie daran beteiligt werden, wenn damit Geld verdient wird. Hier ist gerade der europäische Gesetzgeber gefragt, denn die Regeln müssen in allen Mitgliedsstaaten gleich sein.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Carola Streul (EVA), Johannes Studinger (UNI-MEI) und Ariane Joachimowicz (Berenboom & Partners Law Office).


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