Sonderausschüttung Bild

Die Bild Kunst hat im Rahmen einer Sonderausschüttung 10,8 Millionen Euro an ihre Berechtigten aus dem Bildbereich der Berufsgruppen I und II ausgeschüttet. Wie bereits auf der vorjährigen Mitgliederversammlung angekündigt, profitieren nun auch Fotografen, Bildjournalisten, Grafiker, Illustratoren, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner sowie Bildagenturen von der Nachausschüttung der Privatkopieabgabe auf PCs für die Jahre 2008 bis 2010.

An die von der Bild Kunst vertretenen Mitglieder der Berufsgruppen II und I wurden rund 10,8 Millionen Euro ausgezahlt. Die Ausschüttung erfolgte dabei periodengerecht auf Grundlage der Meldungen für die Jahre 2008 bis 2010. Bereits im Sommer 2013 erfolgte die Sonderausschüttung an Filmurheber und -produzenten. Dass sich die Ausschüttungen im Bildbereich verzögerte, war vor allem auf Rechtsunsicherheiten zurück zu führen, die erst durch den Bundesgerichtshof ausgeräumt werden mussten.

2008 eröffnete eine Gesetzesänderung im Urhebergesetz der Geräteindustrie die Möglichkeit, die Zahlung der Privatkopieabgabe in Deutschland weitgehend einzustellen. Sie profitiert davon, dass der Rechtsstaat nicht selten über zehn Jahre benötigt, um ein rechtskräftiges Urteil zu fällen. Den Verwertungsgesellschaften gelang immerhin ein Abschluss mit einer Gruppe größerer PC-Hersteller und Importeure für die Jahre 2008 bis 2010. Die VG Bild-Kunst hat die Ansprüche ihrer Mitglieder aus der Privatkopieabgabe in die ZPÜ eingebracht, welche diese Ansprüche bündelt und damit für die Gerätehersteller und -importeure einen One-Stop-Shop bereitstellt. Die aus der PC-Einigung (2008 bis 2010) resultierenden Erträge wurden nach einem neu geschaffenen, modernen ZPÜ-Verteilungsschlüssel auf die beteiligten Verwertungsgesellschaften aufgeteilt.

Die Verhandlungen mit den PC-Herstellern und Importeuren über einen Anschlussvertrag (ab 2011) konnten zu Jahresbeginn 2014 erfolgreich abgeschlossen werden. Die vom EuGH 2010 geforderte Trennung der Abgaben für privat und gewerblich genutzte Geräte hatte zunächst zu Verzögerungen geführt, die aber überwunden werden konnten. Über die anderen abgabepflichtigen Geräte und Speichermedien werden Prozesse über die Höhe der angemessenen Vergütung geführt. Auch hier laufen zum Teil parallele Verhandlungen, so dass vertragliche Lösungen nicht ausgeschlossen sind.