Sonderausschüttungen Privatkopie

Die Bild-Kunst hat im August etwas mehr als 26 Mio. Euro als Nachzahlung für die Privatkopie-Abgabe auf PCs erhalten. Das Geld betrifft die Jahre 2011 bis 2013 und kommt sowohl den

Bild- als auch den Filmberechtigten zugute. Teilweise wird es in Form von Sonderausschüttungen verteilt, teilweise fließt es in die reguläre Abrechnung mit ein. Ob in den nächsten Monaten für andere Produkte weitere Nachzahlungen fließen, ist derzeit völlig offen.

Nachdem es den deutschen Verwertungsgesellschaften zu Jahresbeginn gelang, mit wesentlichen Teilen der PC-Industrie Vergütungssätze für die Privatkopie-Abgabe zu verhandeln, wurden anschließend die Jahre 2011 bis 2013 abgerechnet. Für die Lebensdauer eines normalen privat genutzten PCs oder Laptops ist eine Vergütung von 10,55 Euro vereinbart worden (für alle Kopien und für alle Rechteinhaber).

Dabei entfiel auf die Bild-Kunst nach dem neuen ZPÜ-Verteilungsschlüssel ein Anteil von 26,4 Mio. Euro. Dieser Betrag teilt sich wiederum auf in 13,8 Mio. Euro für das Kopieren stehender Bilder und 12,6 Mio. Euro für den Bild-Kunst-Anteil an Kopien von Filmen. Bei Filmen vertritt die Bild-Kunst Regisseure, Kameraleute, Cutter, Szenen- und Kostümbildner sowie Dokumentarfilmproduzenten. Die Beträge verstehen sich inklusive sieben Prozent Umsatzsteuer, nach Abzug der Kosten der ZPÜ. Die Gesellschaft ZPÜ bezeichnet den Zusammenschluss der Verwertungsgesellschaften; sie hat ihren Geschäftssitz in München bei der GEMA.

Ausschüttung Bild
Die Bild-Kunst wird die Erträge für das Kopieren von Bildern, die den Jahren 2011 und 2012 zugeordnet sind, im vierten Quartal 2014 im Rahmen einer Sonderausschüttung an ihre Mitglieder der Berufsgruppen I und II verteilen. Die Vorbereitungen hierzu laufen auf Hochtouren. Die Gelder für 2013 werden demgegenüber regulär zum Jahreswechsel 2014/2015 verteilt.

Ausschüttung Film
Im Filmbereich sieht der Verteilungsplan derzeit für Gelder eines bestimmten Jahres nach dessen Ablauf eine dreijährige Meldefrist vor. Nach eineinhalb Jahren wird eine Zwischenausschüttung vorgenommen.

Dementsprechend wird die Bild-Kunst die jetzt eingenommenen Gelder, die auf das Jahr 2011 entfallen, regulär zum Jahreswechsel 2014/2015 ausschütten.
Für die 2012 betreffenden Gelder wäre regulär im Sommer 2014 eine Zwischenausschüttung durchgeführt worden; da die hier in Rede stehenden Vergütungen erst im August an die Bild-Kunst überwiesen wurden, war dies nicht möglich. Die Zwischenausschüttung wird allerdings so schnell wie möglich nachgeholt.
Für die das Jahr 2013 betreffenden Gelder gilt erstmalig der auf der letzten Mitgliederversammlung beschlossene neue Verteilungsplan 13 (Privatkopie). Die Zwischenausschüttung erfolgt regulär im Sommer 2015.

Wie geht es weiter?
Der Gesamtvertrag mit der PC-Industrie läuft noch mindestens bis 2016. Andere nennenswerte Einnahmequellen gibt es jedoch derzeit nicht: Für das Kopieren durch Geräte der Unterhaltungselektronik, durch Tablets oder Smartphones fließt auch im siebten Jahr nach der Gesetzesänderung 2008 kein Geld. Nachdem die Industrie Zahlungen teilweise rundheraus ablehnt, obwohl das Kopieren bewiesen wurde, und teilweise nur unangemessen niedrige Vergütungssätze angeboten hat, werden derzeit sehr viele Prozesse vor Gericht geführt, die aber allesamt nur schleppend voran kommen.

Die Verwertungsgesellschaften haben dem Bundesjustizministerium bereits seit längerem Vorschläge unterbreitet, wie das Verfahren zur Vergütungsbestimmung beschleunigt werden kann. Wir fordern, diese Vorschläge jetzt zu diskutieren und spätestens mit dem Gesetzespaket zur Umsetzung der Verwertungsgesellschaftsrichtlinie in Kraft zu setzen.