Rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstlerinnen und Künstlerin in Deutschland, die auf überwiegend ehrenamtlicher Basis arbeiten als Zusammenschluss von Urhebern und seit mindestens drei Jahren in ein Vereinsregister in Deutschland eingetragen sind, können sich um einen Zuschuss zur Realisierung ihres Vorhabens bewerben. Die Fördersumme kann bis zu 80% der Gesamtkosten, maximal jedoch 20.000 Euro betragen.
Es können Anträge für Projekte und Vorhaben gestellt werden, die im Jahr 2015 stattfinden. Für Projekte und Vorhaben, die bereits 2014 begonnen haben, aber zu Beginn des Jahres 2015 noch weiterlaufen, können keine Anträge mehr gestellt werden.
Gefördert werden künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Ausstellungen und Präsentationen von anderen Formen künstlerischen Schaffens, Jahresprogramme, z. B. von Produzentengalerien, als überzeugende ganzheitliche Konzepte, ebenso Symposien oder Fachtagungen mit überregionalem Charakter, sofern sie thematisch ausgerichtet sind auf künstlerisch und kulturell relevante Themenbereiche.
Bewerbungsschluss ist der 15. September 2014. Die Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle der Stiftung Kulturwerk in Bonn vorliegen!
Die Jury wird ihre Entscheidung im Herbst 2014 treffen.
Anträge, Vergaberichtlinien sowie Hinweise zur Antragstellung gibt es <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst stiftung-kulturwerk bewerbungsformular-berufsgruppe-i.html _top external-link-new-window externen link in neuem>hier oder telefonisch unter 0228 915 34 13.