Update Social-Media-Bildlizenz

Erlöse zu erzielen aus der 2021 eingeführten urheberrechtlichen Haftung der Betreiber*innen von sozialen Plattformen, das erfordert Durchhaltevermögen. Die Bild-Kunst steht kurz vor einem weiteren Meilenstein: Im März werden wir die Opt-out-Datenbank für Bilder vorstellen.

Die Social-Media-Bildlizenz ist eine erweiterte Kollektivlizenz und nutzt damit ein neues, vom deutschen Gesetzgeber ebenfalls 2021 eingeführtes Instrument: Die Bild-Kunst kann damit alle Bildwerke lizenzieren, auch diejenigen von Außenstehenden, mit denen sie in keinem Vertragsverhältnis steht. Nur mit diesem Instrument ist es möglich, den Plattformbetreiber*innen die Schließung ihrer Lizenzlücke „mit einer Unterschrift“ anzubieten.

Natürlich können Außenstehende der Einbeziehung ihrer Rechte widersprechen. Ansonsten wäre der Eingriff in das Recht auf Privateigentum zu stark verletzt, auch wenn Außenstehende selbstverständlich ein Recht auf Ausschüttung haben.

Diejenigen Mitglieder, die mitmachen wollen, haben nun in bestimmten Fällen Probleme, die Rechte an einzelnen Werken freizugeben: So könnte zum Beispiel der Kunde einer Fotografin darauf bestehen, die Nutzungsrechte exklusiv zu erwerben, um illegale Uploads im Social Web unterbinden zu können. Oder das Foto bildet eine Person ab, deren Persönlichkeitsrechte für das Social Web nicht freigegeben wurden.

Für diese Fälle bietet die Bild-Kunst ihren Mitgliedern eine Bilddatenbank an, in die auszunehmende Bildwerke hochgeladen werden können. Auf diese Weise wird die Hürde, bei der Social-Media-Bildlizenz mitzumachen, erheblich gesenkt. Wer dagegen gänzlich aussteigen will, braucht die Datenbank nicht – ein Widerspruch gilt für alle eigenen Werke.

Was bewirkt die Opt-out-Datenbank?

Sie zeigt den Lizenznehmer*innen der Bild-Kunst an, welche einzelnen Werke nicht von der Kollektivlizenz umfasst sind. Damit ist nicht automatisch die Einstellung der Bilder in einen Uploadfilter verbunden, auch wenn dies wünschenswert wäre. Bild-Kunst und Plattformanbieter*innen müssten hier zusammenarbeiten, um dieses Ziel in dem Rahmen zu erreichen, den das Gesetz erlaubt.

Erwartungsgemäß stößt die Social-Media-Bildlizenz bei den Plattformbetreiber*innen, mit denen die Bild-Kunst bisher Gespräche geführt hat, nicht auf große Begeisterung. Drücken wir es einmal vorsichtig aus: Die Betreiber*innen sind ihren Aktionär*innen gegenüber verpflichtet, ihre Gewinne zu maximieren, und halten es deshalb für notwendig, das neue Instrument der erweiterten Kollektivlizenz rechtlich maximal in Frage zu stellen. Denn verständlicherweise gibt es hierzu noch keine Rechtsprechung.

Wir werden uns deshalb darauf einstellen müssen, die Social-Media-Bildlizenz vor Gericht durchzusetzen. Natürlich wären auf dem Verhandlungsweg erzielte Lösungen vorzuziehen und deshalb halten wir diese Türe offen. Voraussetzung wäre allerdings, dass man mit uns ernsthaft verhandelt. Uns von oben herab eine bestimmte Lösung aufoktroyieren zu wollen, hat bei uns keine Aussicht auf Erfolg. Denn wir denken nicht in Quartalsschritten, sondern langfristig.