Verwaltungsratssitzung März 2015

Die traditionelle Frühjahrssitzung des Verwaltungsrats der Bild-Kunst fand am 9. März in Frankfurt am Main statt. Die Geschäftsleitung gab einen Ausblick über den Jahresabschluss 2014, der aller Voraussicht nach sehr positiv ausfallen wird: Mit knapp 79 Millionen Euro liegt er deutlich über den 60 Mio., die in einem normalen Geschäftsjahr erwartet werden. Damit gelingt es, den allgemeinen Verwaltungskostensatz unter fünf Prozent zu senken.

Das voraussichtlich gute Ergebnis für 2014 beruht vor allem auf einer Nachzahlung der Privatkopievergütung PC für die Jahre 2011 bis Mitte 2014. Insofern trägt der Anfang 2014 mit dem <link http: www.bitkom.org external-link-new-window externen link in neuem>BITKOM abgeschlossene Gesamtvertrag Früchte. Die Urheberrechtsabgabe für Verbandsunternehmen beträgt seitdem 10,55 Euro für privat genutzte PCs und 3,20 Euro für gewerblich genutzte PCs. Der Gesamtvertrag darf nicht darüber hinweg täuschen, dass nach wie vor gerichtliche Auseinandersetzungen über die Vergütungen anderer Produktklassen – insbesondere Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik und Tablet-PCs - anhängig sind.
Deshalb setzen die Verwertungsgesellschaften darauf, dass die Bundesregierung eine Hinterlegungspflicht für Vergütungsansprüche einführt; so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. Eine solche Maßnahme würde der Sicherung von Ansprüchen dienen und gleichzeitig einen Schritt in Richtung Verhandlungsgleichgewicht zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie darstellen.

Die Netto-Verwaltungskosten der Bild-Kunst lagen im Jahr 2014 bei 3,45 Mio. Euro. Gegenüber 2013 (3,33 Mio. Euro) sind sie um 3,6 Prozent gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf Investitionen in den IT-Bereich zurückzuführen. Die Brutto-Kosten liegen etwas höher: sie werden um Zinseinnahmen und Kommissionserträge reduziert.

Neben dem Zahlenwerk befasste sich der Verwaltungsrat der Bild-Kunst mit dem Regelwerk des Vereins. Der diesjährigen Mitgliederversammlung sollen Anträge auf Satzungsänderung vorgelegt werden, im Wesentlichen:

•    Erhöhung der erforderlichen Mehrheit für Verteilungsplanänderungen von ½ auf ⅔;
•    Erhöhung der Verwaltungsratssitze von fünf auf sechs pro Berufsgruppe;
•    Neue Aufteilung der Verwaltungsratssitze der Berufsgruppe III auf die einzelnen Berufs-sparten;
•    Einführung einer Berichtspflicht des Verwaltungsrats an die Mitgliederversammlung im Hinblick auf die Ausübung seiner Tätigkeiten.

Daneben verabschiedete der Verwaltungsrat eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand. Sie legt unter anderem praxisgerecht fest, wer den Verein wirksam nach außen vertreten kann. Im Regelfall geschieht dies durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied. Nur in Angelegenheiten der laufenden Geschäfte, für die keine besondere Gremienkompetenz gegeben ist und deren wirtschaftliche Bedeutung gering ist, kann das geschäftsführende Vorstandsmitglied den Verein alleine vertreten.

Weiterhin setzte der Verwaltungsrat eine Richtlinie über die Finanzierung politischer Arbeit in Kraft. Ab jetzt fällt es in die Kompetenz der Mitgliederversammlung, über die Mitgliedschaft der Bild-Kunst in und über die dauerhafte finanzielle Förderungen von anderen Organisationen zu entscheiden. Einmalige Förderungen über 10.000 Euro müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden; darunter reicht ein Vorstandsbeschluss. Über alle Fördermaßnahmen wird der Mitgliederversammlung Bericht erstattet.

Ein erster Entwurf einer Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat wurde ebenfalls diskutiert. Danach soll es dem Vorstand in Zukunft möglich sein, dem Verwaltungsrat unproblematische Themen zur schriftlichen Abstimmung vorzulegen. Auf diese Weise soll die Tagesordnung von Verwaltungsratssitzungen entlastet werden. Die Geschäftsordnung ist noch nicht in Kraft gesetzt, da noch daran gearbeitet wird.

Der Vorstand hat den Verwaltungsrat darüber informiert, in Kürze die Vergabepraxis von Kultur- und Sozialwerk überprüfen zu wollen. Die Richtlinie über Verwertungsgesellschaften ordnet den so genannten "diskriminierungsfreien Zugang" zu den Leistungen der Stiftungen an. Soweit ein solcher nicht (vollständig) gegeben sein sollte, werden die Vergaberichtlinien anzupassen sein.

Der Verwaltungsrat der Bild-Kunst diskutierte darüber hinaus Maßnahmen im Bereich Inkasso und Verteilung, nahm einen Bericht über die Modernisierung der Geschäftsstelle entgegen und ließ sich über die Aktivitäten der Bild-Kunst im politischen Bereich informieren. Die nächste reguläre Sitzung wird einen Tag vor der Mitgliederversammlung am 10. Juli 2015 in München stattfinden.