Zur Moyland-Entscheidung

In dem seit vier Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen der VG Bild-Kunst und dem Museum Schloß Moyland hat am 16. Mai der BGH entschieden. Es ging in diesem Verfahren um die Frage, ob die Genehmigung der Erben von Joseph Beuys erforderlich ist, wenn Fotos einer Aktion von Joseph Beuys ausgestellt werden.

Der BHG  hat die Klage der VG Bild-Kunst abgewiesen und dies bei der Urteilsverkündung damit begründet, dass sich die ursprüngliche Aktion nicht vollständig rekonstruieren lasse und daher kein Vergleich zwischen der Aktion und der Wiedergabe durch die Fotos möglich sei und damit nicht geklärt werden kann, ob es sich um eine Bearbeitung handele.

Die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.