24. Feb. 2025Mitglieder
KI-Bilder und KI-Filme in der Meldung
In den kommenden Wochen und Monaten steht bei der VG Bild-Kunst die alljährliche Meldesaison an: Mitglieder melden bis Ende Juni 2025 ihre Werke für das vergangene Jahr 2024, um an den Ausschüttungen beteiligt zu werden. Viele fragen sich jetzt, wie sie mit dem Thema „Künstliche Intelligenz“ umgehen sollen.
Eine Hand zeichnet auf einer weißen Leinwand zwei Hände, deren Zeigefinger sich beinahe berühren. Aus der Leinwand steigt ein Muster hervor, das an eine elektronische Schaltung erinnert.

Unter generativer künstlicher Intelligenz versteht man die Fähigkeit von Maschinen, Texte, Bilder, Musik und Filme zu erschaffen. Können solche „KI-Erzeugnisse“ bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?

Die VG Bild-Kunst erwirtschaftet für ihre Berechtigten Vergütungen für urheberrechtlich geschützte Werke. Da KI-generierte Bilder und Filme urheberrechtlich nicht geschützt sind, erhält sie für diese auch keine Vergütungen. Im Ergebnis kann und darf sie deshalb auch keine Ausschüttungen vornehmen für KI-Erzeugnisse.

Das hat zur Folge, dass Mitglieder der VG Bild-Kunst KI-erzeugte Bilder oder Filme nicht melden dürfen. Die Mitgliederversammlung 2024 hat die Statuten entsprechend angepasst. Bei Abgabe von Meldungen müssen Berechtigte erklären, dass die gemeldeten Bilder und Filme keine KI-Erzeugnisse sind.

Da künstliche Intelligenz schon seit Längerem auch als Werkzeug bei der Werkerschaffung eingesetzt wird – man denke an die Nachbearbeitung von Fotos –, stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Bilder und Filme nicht vollständig, aber teilweise mit Hilfe von KI erschaffen worden sind. Ob und inwieweit hier Urheberschutz entsteht, kann im Zweifel eine Einzelfallprüfung erforderlich machen. Richtlinien für unsere Berechtigen geben wir jetzt auf unserer Website.

Bildmaterial: Danae Diaz c/o kombinatrotweiss.de
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