News

In unseren News finden Sie aktuelle Berichte, politische Meldungen, Terminankündigungen sowie Rückblicke zu Veranstaltungen oder Aktionen, die die VG Bild-Kunst und ihre Mitglieder betreffen.
07. Aug. 2025Mitglieder
Änderungen des Verteilungsplans
Die Mitgliederversammlung 2025 hat auf Vorschlag der Berufsgruppen einige bedeutende Änderungen des Verteilungsplans beschlossen.
Dr. Urban Pappi
Ein Stapel Euro-Münzen wird über ein komplexes Netzwerk an eine Vielzahl von Personen verteilt.

Änderung Meldeschluss

Viele Ausschüttungen der VG Bild-Kunst setzen Meldungen der Mitglieder voraus. Im Jahr 2025 konnten diese letztmalig bis zum 30. Juni eingereicht werden. Schon im kommenden Jahr 2026 wird der Meldeschluss auf den 31. März vorverlegt. Hintergrund ist die gesetzliche Pflicht der VG Bild-Kunst, die Erlöse eines Jahres bis spätestens Ende des dritten Quartals des Folgejahres auszuschütten. Da der Großteil der Meldungen bislang erst in der zweiten Junihälfte einging, verblieb zu wenig Zeit zur Bearbeitung und Ausschüttung, so dass der späteste gesetzliche Ausschüttungstermin in kaum einer Verteilungssparte eingehalten werden konnte.

Es gibt zwei Ausnahmen: Steuerberaterbescheinigungen für Honorarmeldungen über 24.000 Euro können nach wie vor bis zum 30. Juni nachgereicht werden – die Meldung muss trotzdem bis zum 31. März erfolgen! Die andere Ausnahme betrifft Bildagenturen: Wegen deren geringen Anzahl und der einfachen Verteilungslogik konnte der Meldeschluss beim 31. August belassen werden. (Wir werden die Bildagenturen in Kürze anschreiben und den ersten außerplanmäßigen Meldelauf anstoßen.)

Kollektivverteilung Berufsgruppen I und II

Die Kollektivverteilung BG I und II umfasst die Verteilungssparten „Buch Urheber“, „Periodika Urheber“, „Webseiten“ und „Weitersendung Kunst/Bild“. Alle diese Sparten waren 2021 zunächst für drei Jahre in Kraft gesetzt worden. Die zurückliegende Mitgliederversammlung hat diese zeitliche Begrenzung nun aufgehoben, denn die neue Kollektivverteilung hat sich bewährt. Allerdings wurden einige Anpassungen vorgenommen; diese gelten ab dem Nutzungsjahr 2026, das im Jahr 2027 ausgeschüttet werden wird und für das Mitglieder ab dem 1. April 2026 Meldungen einreichen können. Das laufende Nutzungsjahr 2025, für das bis zum 31. März 2026 gemeldet werden kann, ist noch nicht betroffen!

Änderung Honorarmeldungen ab 2026

Diese betreffen sogenannte „Pauschalhonorare“, die ununterscheidbar einen einzigen Betrag ausweisen, mit dem sowohl Nutzungsrechte als auch Arbeitsleistungen abgegolten werden und der ggf. auch nicht meldefähige Einnahmen enthalten kann, wie z. B. Material- und Reisekosten. Um die Gleichbehandlung zu der Meldung von reinen Nutzungshonoraren herzustellen, werden Pauschalhonorare ab 2026 einem Abzug unterworfen, der je nach Auftraggeber-Kategorie zwischen einem Zehntel und einem Drittel liegen wird. Das elektronische Meldeportal wird so angepasst, dass ab diesem Zeitpunkt Pauschal- und Nutzungshonorare in getrennten Kategorien gemeldet werden. Für die Nachweisgrenze von 24.000 Euro wird es auf die Honorarsummen vor Abzügen ankommen.


Änderungen Meldungen Werkpräsentationen ab 2026

Ab dem Nutzungsjahr 2026 muss zu jeder Werkpräsentation ein Nachweis eingereicht werden. Das Meldeportal wird so erweitert, dass Nachweise gleich mit der Meldung abgegeben werden können.

Zusätzlich musste die Mitgliederversammlung auch bei den Werkpräsentationen ein Gleichbehandlungsproblem lösen: Viele Werkpräsentationen wurden in nicht kunsttypischen Orten gemeldet. Diese erhielten die gleiche Punktezahl wie Präsentationen in Museen, Galerien etc. Bei den Ausstellungen in nicht kunsttypischen Orten ist aber eine viel geringere Relevanz für Privatkopien zu unterstellen als in kunsttypischen Orten.

In Zukunft können Präsentationen nicht mehr gemeldet werden, wenn sie in Büroräumen, Arztpraxen, Banken, Bars, Baumärkten, Bibliotheken, Buchhandlungen, Cafés, Diskotheken, Einzelhandelsgeschäften, Hotels, Restaurants, Schiffen, Schulen, Vereinsräumen oder in Schaufenstern stattfinden. Um Ausnahmefälle zu erfassen, kann allerdings ein Antrag an die Bewertungskommission gestellt werden, die Präsentation doch zu berücksichtigen.

Bildmaterial: Michael Vestner c/o kombinatrotweiss.de