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In unseren News finden Sie aktuelle Berichte, politische Meldungen, Terminankündigungen sowie Rückblicke zu Veranstaltungen oder Aktionen, die die VG Bild-Kunst und ihre Mitglieder betreffen.
09. Sept. 2025Mitglieder
Neuer Meldeschluss

Ab 2026 ist der Meldeschluss für die Nutzungen eines Jahres immer der 31. März des Folgejahres. Darauf sollten sich Mitglieder rechtzeitig einstellen.

Dr. Urban Pappi
Eine Hand läutet eine Glocke. Auf einer Wand hängen zahlreiche gerahmte Bilder. Abgebildet sind Arbeitsgeräte von Künstler*innen, wie Farbpalette und Staffelei, Film- und Fotokamera, sowie deren Werke, wie Abbildungen in Büchern und Zeitschriften oder Skulpturen.

Ab dem kommenden Jahr 2026 wird der Meldeschluss vom 30. Juni auf den 31. März für alle Meldeformate vorverlegt, so hat es die Mitgliederversammlung auf ihrer letzten Sitzung am 26. Juli 2025 beschlossen. Dieser Schritt wurde notwendig, um die Kollektivausschüttungen zu beschleunigen und der gesetzlichen Pflicht zur Ausschüttung bis zum Ende des dritten Quartals Genüge zu tun.

Einige wenige Ausnahmen gibt es:

Bildagenturen

Bildagenturen werden an den Einnahmen aus der Social-Media-Bildlizenz beteiligt, sobald die ersten Zahlungen der Plattformanbieter erfolgen. In der Zukunft wird der Meldeschluss am 31. August für die Meldungen des Vorjahres liegen.


Honorarmeldungen

Für Honorarmeldungen können Steuerberater-Nachweise bis zum 30. Juni nachgereicht werden, alle anderen Nachweise – wie üblich – bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Meldeschluss. Die Honorarmeldung selbst muss somit bis zum 31. März eingereicht werden


Filmmeldungen

Nutzungsbezogene Filmmeldungen werden entweder in der Regelausschüttung berücksichtigt, also im Jahr nach der Ausstrahlung, oder in der Schlussausschüttung, die im fünften Jahr nach der Ausstrahlung durchgeführt wird. Für meldebezogene Filmwerke gilt allerdings der allgemeine Meldeschluss zum 31. März.

Meldeportal und Meldezyklus

Um Missverständnisse und Fehler im Meldeprozess zu reduzieren, wird das Meldeportal in Zukunft so eingestellt, dass die Meldungen für ein bestimmtes Kalenderjahr vom 1. April des gleichen Jahres bis zum 31. März des Folgejahres möglich sein werden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik Meldungen.

Bildmaterial: Malte Knaack c/o kombinatrotweiss.de