News
Ab 2026 ist der Meldeschluss für die Nutzungen eines Jahres immer der 31. März des Folgejahres. Darauf sollten sich Mitglieder rechtzeitig einstellen.

Ab dem kommenden Jahr 2026 wird der Meldeschluss vom 30. Juni auf den 31. März für alle Meldeformate vorverlegt, so hat es die Mitgliederversammlung auf ihrer letzten Sitzung am 26. Juli 2025 beschlossen. Dieser Schritt wurde notwendig, um die Kollektivausschüttungen zu beschleunigen und der gesetzlichen Pflicht zur Ausschüttung bis zum Ende des dritten Quartals Genüge zu tun.
Einige wenige Ausnahmen gibt es:
Bildagenturen
Bildagenturen werden an den Einnahmen aus der Social-Media-Bildlizenz beteiligt, sobald die ersten Zahlungen der Plattformanbieter erfolgen. In der Zukunft wird der Meldeschluss am 31. August für die Meldungen des Vorjahres liegen.
Honorarmeldungen
Für Honorarmeldungen können Steuerberater-Nachweise bis zum 30. Juni nachgereicht werden, alle anderen Nachweise – wie üblich – bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Meldeschluss. Die Honorarmeldung selbst muss somit bis zum 31. März eingereicht werden
Filmmeldungen
Nutzungsbezogene Filmmeldungen werden entweder in der Regelausschüttung berücksichtigt, also im Jahr nach der Ausstrahlung, oder in der Schlussausschüttung, die im fünften Jahr nach der Ausstrahlung durchgeführt wird. Für meldebezogene Filmwerke gilt allerdings der allgemeine Meldeschluss zum 31. März.
Meldeportal und Meldezyklus
Um Missverständnisse und Fehler im Meldeprozess zu reduzieren, wird das Meldeportal in Zukunft so eingestellt, dass die Meldungen für ein bestimmtes Kalenderjahr vom 1. April des gleichen Jahres bis zum 31. März des Folgejahres möglich sein werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik Meldungen.