Kulturförderung
Künstler*innen fördern Künstler*innen – die Kulturförderung der VG Bild-Kunst setzt Erlöse der Kulturschaffenden ein, um Kulturschaffende zu fördern.
Verwertungsgesellschaften wie die VG Bild-Kunst haben in Deutschland den gesetzlichen Auftrag, kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern. Die VG Bild-Kunst hat diesen Auftrag in § 2 ihrer Satzung festgeschrieben.
Die Kulturförderung findet in drei Bereichen statt, die den Berufsgruppen entsprechen:
Vorhaben im Bereich der bildenden Kunst (BG I)
Vorhaben im Bereich von Fotografie, Illustration oder Design (BG II)
Vorhaben im Bereich Film (BG III)