Förderungen Kunst

Bedingt durch ein Urteil des Oberlandesgerichts München mussten die Förderungen  vorübergehend ausgesetzt werden. Dies ist zum Anlass genommen worden, die Förderstruktur im Werkbereich der bildenden Kunst zu überarbeiten. 
Mit Bewerbungsschluss zum 15. Juni 2026 können ab sofort wieder Förderanträge entgegengenommen werden.

Voraussetzungen für eine Antragstellung

Zusammenschlüsse von bildenden Künstler*innen (keine Einzelpersonen!), Kunstvereine und Vereine können sich für eine Förderung zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhabens im Bereich der bildenden Kunst bewerben. Voraussetzung ist, dass die zusammengeschlossenen Künstler*innen mehrheitlich Mitglied in der VG Bild-Kunst und hauptberuflich freischaffend tätig sind.

Bewerben können sich auch Ausrichtende von offenen Veranstaltungen – wie Symposien, Workshops und Fachtagungen – mit überregionalem Charakter. Bedingung ist die thematische Ausrichtung auf künstlerisch und kulturell relevante Themenbereiche, die für eine nicht unerhebliche Anzahl von Mitgliedern der Berufsgruppe I von Bedeutung sind.

Angestrebt wird die Förderung von diversen künstlerischen Positionen und Projekten, die sich für eine offene, freie Gesellschaft und einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt einsetzen – unabhängig von Geschlecht, Alter, Religionszugehörigkeit und Herkunft.

Voraussetzungen für eine Förderung

Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben im Bereich der bildenden Kunst, sofern diese Vorhaben auf die Erstellung, Bewahrung, Vermittlung und Sicherung visueller Werke zielen.

Der finanzielle Umfang der Förderung kann bis zu 15.000 Euro betragen.

Ausgeschlossen sind Projekte und Vorhaben, die bereits begonnen oder abgeschlossen sind oder ganz oder in Teilen von der Stiftung Kunstfonds finanziell unterstützt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis einschließlich 15. Juni 2026 ausschließlich über das Online-Portal zur Kulturförderung zu stellen. Über die Anträge entscheidet der Vergabebeirat der Berufsgruppe I. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zu den weiteren Verfahrensbestimmungen sind die Förderrichtlinien zu konsultieren.

Vergabebeirat Berufsgruppe I

Dierk Berthel
Christoph Dahlhausen
Susan Donath
Jutta Pelz
Cornelia Rößler
Justin Time
Doris Weinberger


Fragen zum Thema Kulturförderung
Dr. Britta Klöpfer
Mo–Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 9–13 Uhr