Projektförderung & Bewerbungsverfahren BG III
Die Kulturförderung der VG Bild-Kunst für Projekte der Berufsgruppe III (Film) wird ab sofort turnusmäßig nach den neuen Einreichterminen fortgesetzt: Es gelten die Einreichtermine 30. September und 31. März. Bewerbungen sind ausschließlich möglich über das Online-Bewerbungsportal der VG Bild-Kunst.
Fördermittelgeberinnen
Aufgrund einer komplizierten Rechtslage werden die Fördermittel bis auf weiteres von zwei Institutionen vergeben: einmal wie bisher von der Stiftung Kulturwerk, dann aber auch von der VG Bild-Kunst selbst. Beide Institutionen haben fast identische Förderrichtlinien aufgestellt; sie unterscheiden sich nur in einem Punkt: wenn eine Förderung einem Mitglied der VG Bild-Kunst zugutekommt, läuft sie über die VG Bild-Kunst, wenn sie einem Nicht-Mitglied zugutekommt, über die Stiftung Kulturwerk.
Antragstellende brauchen sich um diese Unterscheidung nicht zu kümmern. Im Außenverhältnis wird nur ein Antrag gestellt und die Geschäftsstelle ordnet diesen dann entweder dem Förderprogramm der Stiftung Kulturwerk zu oder dem (insoweit) identischen Förderprogramm der VG Bild-Kunst.
Antragsteller*innen
Eine Beschränkung bei der Berechtigung zur Antragsstellung existiert nicht.
Voraussetzungen an den Antrag
Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben in den Bereichen Film, Fernsehen und Bewegtbild, welche die Tätigkeiten von Filmurheber*innen und Filmproduzent*innen in den Mittelpunkt stellen. Filmvorhaben selbst oder die vorbereitenden und nachbearbeitenden Arbeiten hierzu werden aber nicht gefördert. Ausgeschlossen sind auch studentische Projekte und Dissertationen sowie Förderungen von Filmfestivals.
Das Vorhaben muss entweder kulturell bedeutsame Werke, insbesondere Filmwerke, betreffen oder die Rahmenbedingungen zur Schaffung solcher verbessern. Beispielhaft sind förderfähig Print- und Digitalpublikationen zu Filmthemen, Preisverleihungen, Ausstellungen, Werkstattgespräche sowie die Vermittlung besonderer Erzählweisen, Inhalte und Techniken, die Sicherung von Nachlässen bedeutender Filmschaffender sowie befristete, einmalige Stipendien zu Ausbildungszwecken.
Finanzieller Umfang einer Förderung
Die Förderung orientiert sich am Gesamtvolumen des geplanten Projekts / Vorhabens und wird vom Vergabebeirat individuell bestimmt. Bei Branchenveranstaltungen, Symposien, Ausstellungen und Masterclasses beträgt sie in der Regel bis zu 50 % der Kosten.
Förderungen können nicht getroffen bzw. ausbezahlt werden, wenn zugleich eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds für dasselbe Projekt zugesagt ist.
Bewerbungsverfahren
Ein Antrag ist zu stellen über das Online-Portal der VG Bild-Kunst, das zu erreichen ist unter der folgenden Adresse:
https://kulturfoerderung-antrag.bildkunst.de
Über die Anträge entscheidet der Vergabebeirat der Berufsgruppe III. Er besteht derzeit aus den folgenden Personen:
Elena Alvarez
Imogen Kimmel
Insa Onken
Carola Raum
Markus Schott
Valentin Thurn
Claus Wehlisch
Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Zu den weiteren Verfahrensbestimmungen ist die Förderrichtlinie der Stiftung Kulturwerk oder der VG Bild-Kunst zu konsultieren. Im Hinblick auf das Förderverfahren stimmen sie überein.
Weitere Informationen
Die Förderrichtlinien finden Sie hier:
Förderrichtlinien Stiftung Kulturwerk
Förderrichtlinien VG Bild-Kunst
Weitere Informationen, insbesondere zu allgemeinen Themen der Förderung, finden Sie in unseren FAQs.