NEUSTART KULTUR
Stipendienprogramm 2021 (abgeschlossen)
Die Stipendienvergabe im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Programms NEUSTART KULTUR durch die Stiftung Kulturwerk ist abgeschlossen. Wir konnten 2.907 Stipendien à 5.000 Euro vergeben. Es ist kein weiteres Stipendienprogramm über NEUSTART KULTUR geplant.
Wichtige Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Steuerfreiheit
Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erklärt, dass die Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogramms „NEUSTART KULTUR“ gewährt wurden, nach § 3 Abs. 11 Einkommensteuergesetz (EstG) steuerfrei sind. Diese Entscheidung erging in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Gewährung dieser Steuerbefreiung liegt in der Zuständigkeit der Wohnsitz-Finanzämter der Stipendienempfänger*innen.
Anrechnung Grundsicherung
Das Stipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Stipendien dienen anderen Zwecken als der Sicherung des Lebensunterhalts. Sie sind deshalb nicht unmittelbar als Einkommen (eigener Art neben dem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit) in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) zu berücksichtigen. Damit ist sichergestellt, dass die Mittel vollständig für die künstlerische Erwerbstätigkeit eingesetzt werden können.