Welche Nutzungen lizenziert die VG Bild-Kunst?

Als deutsche Verwertungsgesellschaft ist die VG Bild-Kunst für die Lizenzierung aller Nutzungen von Werken der von uns vertretenen Rechteinhabenden im Bundesgebiet zuständig. 

Wir lizenzieren für die Rechteinhabenden, die uns die Nutzungsrechte zur Wahrnehmung übertragen haben, Nutzungen aller Nutzungsformen: Printpublikationen, digitale Nutzungen, Produktherstellung, Film und Fernsehen, Websites, Apps, Zeitschriften. 

Auf Anfrage räumen wir Ihnen für Ihre geplante Verwendung die konkret benötigten Nutzungsrechte ein: Dies sind grundsätzlich nur einfache (also nicht exklusive) und nicht übertragbare Nutzungsrechte, die in aller Regel zeitlich sowie in ihrem Umfang limitiert sind. Besonderheiten in Bezug auf die von uns vertretenen Urheberinnen und Urheber gibt es im Bereich der erweiterten Kollektivlizenzen.

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