Wann ist Meldeschluss für meine Werke?
Ihre Beteiligung an Filmwerken, die im Ausstrahlungsjahr in einem abrechnungsfähigen TV-Sender gelaufen sind, melden Sie bitte bis zum 31. März des Folgejahres, damit sie bei der Ausschüttung berücksichtigt werden können.
Achtung NEU: Ab 2026 ist der Meldeschluss für die Nutzungen eines Jahres immer der 31. März des Folgejahres!