Neues Mitgliederportal

Am 26. Mai 2026 schaltet die VG Bild-Kunst ihr neues Mitgliederportal frei. Zugang erhalten zunächst Urheber*innen der Berufsgruppen I und II. Diese können nach erfolgter Registrierung und Verknüpfung mit ihrem Urheberkonto Meldungen für 2026 vornehmen. Voraussichtlich Ende des 2. Quartals 2026 werden Urheber*innen der Berufsgruppe III Zugang erhalten. Später wird das Portal auch für Verlage, Bildagenturen und Filmproduzent*innen geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich ein neues Nutzerkonto anlegen müssen! Ihre alten Zugangsdaten haben ihre Gültigkeit verloren. Nähere Informationen zur Registrierung
Der Zugang zum Login-Bereich findet sich auch oben rechts auf der Website.


Das neue Mitgliederportal ist Teil der Digitalisierungsstrategie der VG Bild-Kunst. Mit dem stufenweisen Ausbau der digitalen Infrastruktur soll ein besserer Service für Mitglieder, eine höhere Effizienz im Backoffice und ein stärkeres Sicherheitskonzept erreicht werden.

Zum Start werden für die einzelnen Mitgliedergruppen nach und nach die Möglichkeiten zur elektronischen Abgabe der Meldungen freigeschaltet. Später wird ein elektronisches Postfach eingerichtet, um für die Nutzer*innen den Postversand überflüssig zu machen. Es folgt ein Modul zur Verwaltung von Änderungen des individuellen Wahrnehmungsvertrags.

Bis zur Etablierung des Mitgliederportals erfolgt dessen Nutzung auf freiwilliger Basis. Wer es nicht nutzt, kann weiterhin schriftliche Meldungen einreichen und erhält Anschreiben per Post. Ob diese analogen Services aufrechterhalten werden, soll in den Gremien ab 2027 diskutiert werden.

Wann erhalte ich Zugang zum neuen Mitgliederportal?

Das Portal wird zeitlich gestaffelt für die unterschiedlichen Mitgliedergruppen freigeschaltet. Wann eine Gruppe ihre Freischaltung erhält, hängt davon ab, wann die entsprechenden Meldefunktionalitäten fertig implementiert sind. Die Freischaltung erfolgt rechtzeitig, dass genügend Zeit bleibt, elektronische Meldungen für das Nutzungsjahr 2026 bis zum Meldeschluss am 31. März 2027 vorzunehmen.

Freischaltung Mitgliedergruppen
Phase 1
Urheber*innen der Berufsgruppen I und II (Inlandsmeldungen)
Phase 2
Buchverleger*innen
Phase 3
Urheber*innen der Berufsgruppe III
  • Erb*innen/Rechtsnachfolger*innen
    Zu einem späteren Zeitpunkt können auch Erb*innen und Bevollmächtigte von Erbengemeinschaften ein Nutzerkonto erstellen und dieses mit dem Urheberkonto eines oder einer Verstorbenen verknüpfen.
  • Presseverlage/Bildagenturen/Filmproduzent*innen
    Die Meldemöglichkeiten für Presseverleger*innen, Bildagenturen und Filmproduzent*innen folgen im Anschluss.
  • Dritte
    Bei entsprechender Legitimation können später auch Dritte ein Nutzerkonto anlegen und mit Mitgliederkonten bei der VG Bild-Kunst verbinden. Beispiel 1: Angestellte eines Verlags verknüpfen ihre Nutzerkonten mit dem Verlagskonto (nur der Verlag ist Mitglied bei der VG Bild-Kunst, dessen Angestellte sind Dritte). Beispiel 2: Bevollmächtigte eines Urheber-Mitglieds verknüpfen ihre Nutzerkonten mit dem Urheberkonto.
    Informationen zu diesen Fallgestaltungen folgen in Kürze.

  • Auslandsmeldungen 
    In einer späteren Phase werden Auslandsmeldungen für Urheber*innen der Berufsgruppen I und II ermöglicht.


Für alle Gruppen, für die das Portal noch nicht freigeschaltet ist, steht die schriftliche Meldemöglichkeit offen. Es wird jedoch empfohlen, auf die Freischaltung zu warten. Dies erleichtert der Geschäftsstelle die Arbeit, denn die Bearbeitung schriftlicher Meldungen ist besonders aufwändig.

Wie erhalte ich Zugang zum neuen Mitgliederportal?

Registrierung und Verknüpfung

Schritt 1: Nutzerkonto anlegen

Bitte legen Sie sich im Login-Bereich des Mitgliederportals ein individuelles Nutzerkonto an:

  1. Bitte klicken Sie auf „Kein Konto? Registrieren“.
  2. Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an, auf die Sie dauerhaft Zugriff haben.
  3. Verifizierung der E-Mail-Adresse
    An Ihre E-Mail-Adresse wird ein Kontoprüfcode verschickt, den sie bitte im Login-Bereich eingeben.
  4. Passwort erstellen
    Bitte vergeben Sie nun ein individuelles Passwort, das aus mindestens acht Zeichen besteht. Verwenden Sie hierzu bitte drei der folgenden vier Zeichentypen: Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen.


Schritt 2: Verknüpfung des Nutzerkontos mit Ihrem Urheberkonto

In einem zweiten, einmalig durchzuführenden Schritt muss das eigene Nutzerkonto mit einem Urheberkonto bei der VG Bild-Kunst verknüpft werden. Im einfachsten Fall verknüpft ein Mitglied der VG Bild-Kunst das eigene Nutzerkonto mit seinem oder ihrem eigenen Urheberkonto.

Einmalcode per Post und Urhebernummer
  1. Einmalcode eingeben
    Urheber*innen, die ihr Nutzerkonto mit ihrem eigenen Urheberkonto verknüpfen wollen, benötigen hierzu einen Einmalcode, der ausschließlich per Post versendet wird und 60 Tage gültig ist.
  2. Urhebernummer eingeben
    Zusätzlich wird die eigene Urhebernummer benötigt. Diese finden Sie zum Beispiel in Ihrem Wahrnehmungsvertrag, auf Abrechnungsunterlagen oder Einladungen zu Versammlungen.

Registrierung und Verknüpfung

Sie möchten sich beide Schritte noch einmal als Video ansehen? Kein Problem!

Der Einmalcode wird zum Start des Mitgliederportals am 26. Mai 2026 ausschließlich Urheber*innen der Berufsgruppen I und II zur Verfügung gestellt. Die VG Bild-Kunst schreibt die 20.000 aktivsten Mitglieder dieser Berufsgruppen an.
Wer als Urheber-Mitglied einen Einmalcode erhält, darf diesen nicht an Dritte weitergeben! Er dient allein dem persönlichen Gebrauch. Hauptanwendungsfall ist die Verknüpfung des eigenen Nutzerkontos mit dem eigenen Urheberkonto.


Alle Urheber-Mitglieder der Berufsgruppen I und II, die nicht von der VG Bild-Kunst angeschrieben wurden, können die Zusendung des Einmalcodes in ihrem Nutzerkonto beantragen. Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Urhebernummer an die Abteilung Mitglieder: dokumentation@bildkunst.de

Zugang zum Mitgliederportal

  1. Ist die Verknüpfung einmalig angelegt, erfolgt der Zugang zum Mitgliederportal durch Klicken auf das Login-Icon oben rechts auf der Website oder auf der Startseite.
  2. Danach muss die verwendete E-Mail-Adresse sowie das eigene Passwort eingegeben und schließlich auf „Anmelden“ geklickt werden.

Der Einmalcode ist dann – wie der Name schon sagt – nicht mehr relevant und braucht nicht aufgehoben zu werden.


​​​​​​​Passwort vergessen?

Wer das Passwort für das eigene Nutzerkonto vergisst, kann online ein neues generieren, soweit er oder sie Zugang zur verwendeten E-Mail-Adresse hat.