Urheber-Mitglieder, die sowohl in den Berufsgruppen I und II als auch in der Berufsgruppe III registriert sind, erhalten von Anfang an einen Einmalcode. Sie können allerdings im Mitgliederportal zunächst nur Meldungen vornehmen, die für die Berufsgruppen I und II relevant sind. Filmmeldungen können noch nicht vorgenommen werden.
Um Porto zu sparen, versendet die Geschäftsstelle die Einmalcodes nur an die ca. 20.000 aktivsten Urheber-Mitglieder der Berufsgruppen I und II. Alle anderen müssen den Einmalcode beantragen. Ein Antrag kann auch dann erforderlich sein, wenn Sie zwar ein aktives Mitglied sind, aber Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder eine c/o-Adresse bei der VG Bild-Kunst hinterlegt haben.
Der Antrag auf Zusendung eines Einmalcodes erfolgt über: dokumentation@bildkunst.de
Der Einmalcode wird Ihnen ausschließlich per Post an die bei der VG Bild-Kunst hinterlegte Adresse zugesandt. Dies dient Ihrer Sicherheit. Weder gibt die Geschäftsstelle den Einmalcode am Telefon heraus, noch sendet sie diesen an eine E-Mail-Adresse. Auch sendet sie ihn nicht an eine alternative Postadresse, über die Sie uns am Telefon oder per E-Mail informieren.
Sollten Sie über die der VG Bild-Kunst bekannte Postadresse nicht (mehr) erreichbar sein (und auch keinen Nachsendeauftrag eingerichtet haben), dann wenden Sie sich bitte an den Support: dokumentation@bildkunst.de
Der Einmalcode ist nach Erstellung 60 Tage gültig. Wenn Sie das Schreiben in Ihrem Briefkasten vorfinden, ist von diesen 60 Tagen bereits die Postlaufzeit abzuziehen, die unterschiedlich ausfallen kann.