Allgemeine Geschäftsbedingungen der VG Bild-Kunst

(Reproduktionsrechte) Vorbemerkung

Allgemeine Information
Die VG Bild-Kunst ist die deutsche Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Urheberrechte von Bildenden Künstlern, Fotografen und anderen Bildurhebern. Sie arbeitet im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung vom 24. Mai 2016. Neben Urhebern aus der Bundesrepublik Deutschland vertritt sie aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen mit Verwertungsgesellschaften anderer Staaten auch internationale Urheber. Die Namen ihrer Mitglieder können in unserer Künstlersuche online recherchiert werden.

Allgemeines zu den Nutzungsrechten
Alle Nutzungen von Werken der Bildenden Kunst und Fotografie, deren Urheber von der VG Bild-Kunst vertreten werden, bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die VG Bild-Kunst. Die Erteilung der Reproduktionsgenehmigung und die Rechnungsstellung erfolgen durch die Geschäftsstelle Bonn. Die Nutzungsgebühren richten sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Reproduktion. Die Nutzungsgebühren richten sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Reproduktion. Sie werden in den für die jeweilige Nutzung relevanten, online abrufbaren Tarifen oder in gesondert zu treffenden Vereinbarungen festgelegt. Alle geltenden Tarife wurden jeweils von der VG BILD-KUNST gem. § 56 Abs. 1 Nr. 4 VGG auf ihrer Internetseite und zusätzlich in der abrufbaren Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Tarife sind nur verbindlich für die Rechteeinräumung durch die VG Bild-Kunst im Hinblick auf die ihr von den Urhebern eingeräumten Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte. Sie sind grundsätzlich nicht bindend für Vereinbarungen, die von Urhebern und/oder anderen Rechteinhabern mit dem Nutzer unmittelbar geschlossen werden. 

Die Einräumung von Nutzungsrechten durch die VG Bild-Kunst beinhaltet keine Dienstleistungen agentur-ähnlicher Art wie etwa Standortnachweise oder die Lieferung von Vorlagen für den Druck. Werden dem Nutzer von der VG Bild-Kunst Nutzungsrechte eingeräumt, handelt es sich bei diesen Rechten stets nur um einfache Nutzungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte weiter zu übertragen oder an ihnen weitere Nutzungsrechte einzuräumen.

Tarife im Überblick
Hier können Sie die einzelnen Tarife einsehen.

 

Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Konditionen der Rechtevergabe herunterladen: