Allgemeine Geschäftsbedingungen der VG Bild-Kunst (Reproduktionsrechte)

Vorbemerkung

Die VG Bild-Kunst ist die deutsche Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Urheberrechte von Bildenden Künstlern, Fotografen und anderen Bildurhebern1. Sie arbeitet im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung vom 24. Mai 2016 (BGBl. 2016 Teil I Nr. 24, S. 1190 ff., „VGG“ in der jeweils geltenden Fassung, online abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de – VGG).

Neben Urhebern aus der Bundesrepublik Deutschland vertritt die VG Bild-Kunst aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen mit Verwertungsgesellschaften anderer Staaten auch in-ternationale Urheber. Die Namen ihrer Mitglieder können online unter www.bildkunst.de recherchiert werden.

Nähere Auskünfte über die Mitgliedschaften erteilt die Bonner Geschäftsstelle:

VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn,

Tel. (0228) 915 34-0, Fax (0228) 915 34-39, E-Mail: info@bildkunst.de 

Alle Nutzungen von Werken der Bildenden Kunst und Fotografie, deren Urheber von der VG Bild-Kunst vertreten werden, bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die VG Bild-Kunst. Die Erteilung der Reproduktionsgenehmigung und die Rechnungsstellung erfolgen durch die Geschäftsstelle Bonn.

Die Nutzungsgebühren richten sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Reproduktion. Sie werden in den für die jeweilige Nutzung relevanten Tarifen oder in gesondert zu treffenden Vereinbarungen festgelegt. Alle geltenden Tarife wurden jeweils von der VG Bild-Kunst gem. § 56 Abs. 1 Nr. 4 VGG auf ihrer Internetseite und zusätzlich in dem elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Tarife sind nur verbindlich für die Rechteeinräumung durch die VG Bild-Kunst im Hinblick auf die ihr von den Urhebern eingeräumten Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende- und sonstigen Wiedergaberechte. Sie sind grundsätzlich nicht bindend für Vereinbarungen, die von Urhebern und/oder anderen Rechteinhabern mit dem Nutzer unmittelbar geschlossen werden.

Die Einräumung von Nutzungsrechten durch die VG Bild-Kunst umfasst keine Dienstleistungen agenturähnlicher Art wie etwa Standortnachweise oder die Lieferung von Vorlagen für den Druck.

Erläuterungen

1 Im Folgenden wird der besseren Lesbarkeit halber das generische Maskulinum verwendet. Alle grammatikalisch männlichen Bezeichnungen für Personen, die sich nicht nach ihrem Kontext ausschließlich auf Männer beziehen, gelten für alle Personen ungeachtet ihres Geschlechts.

Allgemeine Konditionen der Rechtevergabe

1.   Reproduktionsgenehmigungen werden von der VG Bild-Kunst nur aufgrund von schriftlichen Anfragen des Nutzers vor der jeweiligen Nutzung erteilt. Verspätete Anfragen stellen den Nutzer nicht von Schadensersatzansprüchen frei, die über die Tarife hinausgehen. Die Laufzeit einer Lizenz ist in jedem Fall auf fünf Jahre ab Ausstellungsdatum begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wird sie innerhalb von 12 Monaten nicht in Anspruch genommen, erlischt ihre Gültigkeit und es fällt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 55,– je Publikation an. 

Erfordert eine Anfrage absehbar erheblichen Arbeitsaufwand, kann die weitere Bearbeitung von der Zahlung einer Gebühr von bis zu EUR 1.000,–    abhängig gemacht werden. Bei Realisierung des angefragten Vorhabens wird diese Bearbeitungsgebühr auf die nach den Tarifen zu entrichtenden  Beträge angerechnet. Neben dem Nutzer haftet der Anfragende gesamtschuldnerisch für die Bezahlung der Rechnung.

Die Rechteeinräumung wird erst mit Eingang der Nutzungsvergütung bei der VG Bild-Kunst wirksam.

2.   Die Reproduktionsgenehmigungen der VG Bild-Kunst umfassen nur die Rechte der in der jeweiligen Genehmigung ausdrücklich genannten Urheber und Werke.

Die Rechte an Fotografien, die Kunstwerke wiedergeben, sind gesondert einzuholen. Nimmt die VG Bild-Kunst neben den Rechten des Urhebers des abgebildeten Werkes auch die Rechte des Fotografen wahr, so ist die Einräumung von dessen Nutzungsrechten ebenfalls nach den jeweils geltenden Tarifen der VG Bild-Kunst zu vergüten.

3.   Werden dem Nutzer von der VG Bild-Kunst Nutzungsrechte eingeräumt, handelt es sich bei diesen Rechten stets nur um einfache Nutzungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte weiter zu übertragen oder an ihnen weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Dies gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.   Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt nur für eine einmalige, in der Genehmigung ausdrücklich bezeichnete Nutzung; Rechte für darüber hinaus gehende Nutzungsarten müssen dem Nutzer von der VG Bild-Kunst gesondert eingeräumt werden.

5.   Die Genehmigung umfasst nur urheberrechtliche Rechteeinräumungen. Die Verantwortung für die Klärung evtl. betroffener sonstiger Rechte, insbesondere von Dritten, die durch die Nutzung des lizenzierten Werkes verletzt werden könnten, v. a. die Rechte des Fotografen an der Bildvorlage, Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte etc., liegt ausschließlich beim Nutzer.

6.   Erstreckt sich die Nutzung auf den Vertrieb von Büchern außerhalb des üblichen Buchhandels, bedarf dies einer gesonderten Genehmigung der VG Bild-Kunst.

7.   Nutzungen, die Urheberpersönlichkeitsrechte berühren, sowie Titelnutzungen bedürfen stets einer gesonderten ausdrücklichen Genehmigung, welche die VG Bild-Kunst bei den Rechteinhabern einholt.

Dies ist insbesondere der Fall bei Bearbeitungen und Detailabbildungen sowie bei Ein- und Überdrucken und bei Reproduktionen

  • in dreidimensionaler Form,
  • auf besonderem Trägermaterial wie Textilien, Glas, Keramik und dergleichen,
  • die ein geschütztes Werk in direkten Zusammenhang mit einem Produkt, einer Veranstaltung, einer gewerblichen Leistung oder einem Unternehmen stellen (Werbung). 

Es bleibt den Rechteinhabern vorbehalten, von den Tarifen der VG Bild-Kunst abwei-chende Gebührenforderungen zu stellen.

Verweigern die Rechteinhaber ihre Einwilligung, ist die Erteilung der Genehmigung durch die VG Bild-Kunst ausgeschlossen.

8.   Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeder Nutzung an geeigneter Stelle Urheber und Werktitel zu nennen und den von der VG Bild-Kunst vorgegebenen Copyright-Vermerk abzudrucken. Auch bei Sammelvermerken muss eine Zuordnung zum jeweiligen Werk erfolgen. Bei unterlassener und/oder fehlerhafter Urhebernennung sowie bei einem unterlassenen und/oder fehlerhaften Copyright-Vermerk wird der durch die Verlet-zung entstandene Schaden pauschal mit einem Zuschlag von 100 % auf das tarifliche Nutzungsentgelt abgerechnet, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale ist.

9.   Ungenehmigte Reproduktionen sowie ungenehmigte Nachauflagen stellen eine Urheberrechtsverletzung dar. Der dadurch entstandene Schaden wird pauschal mit einem Zuschlag von 100 % auf das tarifliche Nutzungsentgelt abgerechnet, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale ist. Die in den Tarifen genannten Rabatte gelten nur, wenn vor der Nutzung eine ordnungsgemäße Genehmigung durch die VG Bild-Kunst erteilt wurde.

10.   Von jeder Publikation, in der Nutzungen erfolgen, sind bei Erscheinen vom Nutzer auf eigene Kosten mindestens zwei vollständige Belegexemplare an die VG Bild-Kunst zu liefern. In begründeten Ausnahmefällen kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.

Bei elektronischen Produkten muss der Nutzer der VG Bild-Kunst den kostenlosen Download ermöglichen; andernfalls werden entstandene Kosten an den Nutzer weitergegeben.

11.   Die VG Bild-Kunst sowie der/die Urheber der genutzten Werke können die jeweilige Publikation vom Nutzer zum niedrigsten Abgabepreis beziehen. Ein Weiterverkauf dieser Exemplare durch die VG Bild-Kunst ist ausgeschlossen.

12.   Die in den Einzeltarifen genannten Auflagenhöhen beziehen sich auf die hergestellte bzw. für die Herstellung vorgesehene Auflage.

13.   Der Mindestpreis für eine Rechteeinräumung beträgt EUR 55,– je Publikation.

14.   Nachauflagen über die genehmigte Auflage hinaus bedürfen einer erneuten Genehmigung, die bei Büchern nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Für nicht von der Genehmigung umfasste Nutzungen gelten die in Ziffer 9 geregelten Bestimmungen über die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz.

15.   Die in den Einzeltarifen genannten Seitengrößen beziehen sich auf die Seitengröße (Blattgröße) der jeweiligen Publikation.

Wenn es sich um relative Seitengrößen handelt (bis zu 1/x Seite) bedeutet dies, dass die Abbildung in unveränderter Größe und Richtung wenigstens x-mal auf einer Seite gezeigt werden könnte. Zum Beispiel ist eine Abbildung bis zu 1/8 Seite groß, wenn sie unverändert wenigstens 8-mal auf einer Seite Platz fände. Bei absoluten Größenangaben (z. B. bis DIN A3, DIN A4) gilt das kleinste DIN-Format, mit dem die Abbildung vollständig abgedeckt werden kann.

16.   Die VG Bild-Kunst wird bei jeder Rechteeinräumung auf der Grundlage der Tarife die Möglichkeit einer Vereinbarung von Sonderregelungen prüfen, wenn die Rücksichtnahme auf religiöse, kulturelle und soziale Belange der Nutzer gem. § 39 Abs. 3 VGG geboten erscheint.

17.   Abbildungen in wissenschaftlichen Werken bleiben dann unberechnet, wenn die Werke im Text ausführlich beschrieben und analysiert werden und nicht größer als für das Textverständnis notwendig abgedruckt werden (§ 51 UrhG). Titel-/Rücktitelabbildungen sind immer genehmigungs- und kostenpflichtig.

18.   Der Nutzer ist auf Verlangen der VG Bild-Kunst verpflichtet, der VG Bild-Kunst oder einem von der VG Bild-Kunst beauftragten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zur Überprüfung der Richtigkeit seiner Angaben Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu gewähren. Die Kosten hierfür trägt der Nutzer, wenn die vom Nutzer gemeldeten Werte für die Lizenzabrechnung zu mehr als 5 % zu Ungunsten der VG Bild-Kunst von den vom Prüfer ermittelten Werten abweichen. 

19.   Nutzungshandlungen, die nach einer gesetzlichen Schrankenregelung (z.B. § 53 UrhG) erlaubnisfrei zulässig sind, werden von den Tarifen nicht erfasst.

20.   Ergänzend gelten die mit den jeweiligen Einzeltarifen veröffentlichten Konditionen.

21.   Alle Tarifbeträge verstehen sich netto in EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (z. Z. 7 %).

Stand: August 2023

 

Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Konditionen der Rechtevergabe herunterladen: