Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von bildenden Künstler*innen,
- die mehrheitlich Mitglied in der VG Bild-Kunst sein müssen,
- hauptberuflich freischaffende Künstler*innen und
- im Durchführungszeitraum des Projekts/Vorhabens nicht immatrikuliert sind.