Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von bildenden Künstler*innen,

  • die mehrheitlich Mitglied in der VG Bild-Kunst sein müssen,
  • hauptberuflich freischaffende Künstler*innen und
  • im Durchführungszeitraum des Projekts/Vorhabens nicht immatrikuliert sind.