Projektförderung und Bewerbungsverfahren BG II

Die Kulturförderung der VG Bild-Kunst für Projekte der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Design) wird ab sofort wieder fortgesetzt. Nächster Einreichtermin ist der 15. November. Dann turnusmäßig wieder der 15. Mai und der 15. November eines jeden Jahres. Bewerbungen sind ausschließlich möglich über das Online-Bewerbungsportal der VG Bild-Kunst.

Fördermittelgeber*innen

Aufgrund einer komplizierten Rechtslage werden die Fördermittel bis auf weiteres von zwei Institutionen vergeben: für Publikationen wie bisher von der Stiftung Kulturwerk, für Projekte von der VG Bild-Kunst selbst. 

Auf die Inhalte und Themen künftiger Förderungen hat diese Neuregelung keine Auswirkungen. 

Antragsteller*innen

Eine Beschränkung bei der Berechtigung zur Antragsstellung um eine Projektförderung existiert dahingehend, dass eine solche nur Mitgliedern der BG II offen steht, wenn diese in den letzten fünf Kalenderjahren vor dem Kalenderjahr der Antragstellung mindestens eine Ausschüttung durch die VG Bild-Kunst erhalten haben. 

Für einen Antrag im Bereich der Publikationsförderung existiert eine solche Beschränkung nicht, da die hierfür zu Verfügung stehenden Gelder von dem Gerichtsurteil ausgenommen sind. 

Sollten Anträge für die beiden Förderprogramme falsch gestellt werden, ordnet die Geschäftsstelle diese wie zuvor dem passenden Programm zu. 

 

Voraussetzungen für den Antrag

Projektförderung 

Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben in den Bereichen Fotografie, Illustration, Grafik und Design, sofern diese Vorhaben auf die Erstellung visueller Werke aus den genannten Bereichen zielen. 

Der finanzielle Umfang der Förderung kann bis zu 8.000 € betragen.

Ausgeschlossen sind Projekte und Vorhaben, die im Rahmen eines Bachelorstudiengangs entstehen. Ebenso Projekte und Vorhaben, die ganz oder in Teilen von der Stiftung Kunstfonds finanziell unterstützt werden.

Publikationsförderung

Hier können Publikationen aus dem oben genannten Bereich gefördert werden, wobei der Vergabebeirat den Begriff „Publikation“ weit fasst. Eine Publikation muss sich nicht alleine darauf beschränken, ein reines Buch zu sein, sie kann auch durch andere Medien, z.B. digitale erfolgen. Ebenfalls denkbar sind Symposien und Ausstellungen, die in eine Publikation münden. 

Ebenso weit gefasst sind die Themen der Publikationen, damit auch historische, wissenschaftliche und pädagogische Fragestellungen, auch fächerübergreifend erarbeitet und veröffentlicht werden können.

Der finanzielle Umfang einer Förderung ist hier nicht festgelegt, sondern orientiert sich am Gesamtvolumen des Vorhabens und wird vom Förderbeirat individuell festgelegt. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nachzuweisende Zuwendungen Dritter erbracht werden. 

Auch hier ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn das Vorhaben ganz oder in Teilen von der Stiftung Kunstfonds unterstützt wird. 
 

Bewerbungsverfahren

Ein Antrag ist zu stellen über das Online-Portal der VG Bild-Kunst, das zu erreichen ist unter der folgenden Adresse: 

https://kulturfoerderung-antrag.bildkunst.de

Über die Anträge entscheidet der Vergabebeirat der Berufsgruppe II. Er besteht derzeit aus den folgenden Personen:

  • Thomas Geiger
  • Urs Kluyver
  • Jelca Kollatsch
  • Herbert Popp
  • Stefanie Rejzek
  • Matthias Ries  
  • Jan-Peter Wahlmann

Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. 

Weitergehende Informationen

Die Förderrichtlinien finden Sie hier:

Förderrichtlinien für Projektanträge BG II

Förderrichtlinien für Anträge aus dem Sonderfonds für Publikationen BG II

Weitere Informationen, insbesondere zu allgemeinen Themen der Förderung, finden Sie in unseren FAQs.