Was muss der Verwendungsnachweis enthalten?

Spätestens drei Monate nach Abschluss des geförderten Projekts/Vorhabens ist der Stiftung Kulturwerk ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser enthält einen Sachbericht (ca. eine DIN-A-4-Seite), in dem die Entwicklung des Projekts geschildert wird, sowie einen zahlenmäßigen Nachweis der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Projektes.

Jeder Beleg, der zu einer Zahlung geführt hat und dem Projekt/Vorhaben zuzurechnen ist, muss aufgeführt werden; selbst wenn die konkrete Einnahme oder Ausgabe nicht aus den Fördermitteln der Stiftung Kulturwerk bezahlt worden ist. Alle Belege sind der Stiftung Kulturwerk digital nachzuweisen.

Wird ein Zwischennachweis über den Verlauf des Projekts/Vorhabens verlangt, ist eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend dem Kosten- und Finanzierungsplan mit den Summen der Belege der einzelnen Positionen ausreichend. Belege sind hier nicht einzureichen.