Meldeschluss 2023

Wie jedes Jahr möchten wir Sie frühzeitig auf eine wichtige Frist hinweisen: Meldeschluss für das Nutzungsjahr 2022 ist der 30. Juni 2023!

Die Meldefrist gilt für alle Berufsgruppen und somit für alle Mitglieder der Bild-Kunst. Bitte melden Sie in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern. Verspätete Meldungen führen ohne Ausnahme zum Verlust Ihrer Ansprüche. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Meldungen abzugeben!

Wenn Sie Ihre Meldungen fristgerecht und vollständig einreichen, helfen Sie nicht nur den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle, die aufgrund der Masse der Meldungen jedes Jahr vor große Herausforderungen gestellt sind, es ist auch in Ihrem Interesse, die Gelder aus dem letzten Nutzungsjahr für Ihre Arbeit zu erhalten.

Bedenken Sie bitte auch, dass die Bild-Kunst gesetzlich zur Gleichbehandlung und zur Beachtung des Verteilungsplans verpflichtet ist. Deshalb können verspätet oder unvollständig eingereichte Meldungen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden – unabhängig von den persönlichen Gründen.

Deshalb: Werden Sie jetzt aktiv – informieren Sie sich und reichen Sie in nächster Zeit Ihre Meldungen ein!

Noch ein Wort zur persönlichen Beratung, insbesondere zu telefonischen Auskünften:

Die Bild-Kunst ist Ihr Verein, sie verwaltet Ihr Geld. Es gilt deshalb das Gebot der Sparsamkeit: Mehr als 63.000 Mitgliedern stehen nur knapp 62 Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle gegenüber. Nur etwa 10 Kolleg*innen können Anfragen zu den Meldungen kompetent beantworten, einige davon arbeiten in Teilzeit.

Deshalb: Wenn Sie Fragen zu den Meldungen haben, informieren Sie sich bitte zuerst und vor allem auf unserer Website. Sollte Ihr Anliegen dann immer noch nicht geklärt sein, schreiben Sie bitte eine E-Mail und schildern Sie Ihr Anliegen knapp und präzise. Rufen Sie bitte nicht an!

Ankündigung:

Um den Geschäftsbetrieb in der Zeit unmittelbar vor dem Meldeschluss am 30. Juni 2023 aufrecht zu erhalten, hat der Vorstand beschlossen, dass ab dem 12. Juni nur noch ein eingeschränkter Telefondienst gewährt wird. In diesem Zeitraum kann nicht garantiert werden, dass schriftliche Anfragen noch rechtzeitig vor dem Meldeschluss beantwortet werden können oder die Geschäftsstelle Rückmeldung bei fehlerhaft eingereichten Meldungen geben kann.

Deshalb: Reizen Sie die Meldefrist in Ihrem eigenen Interesse bitte nicht aus!