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Stiftung Kulturwerk – Berufsgruppe I (bildende Kunst): Jetzt bewerben!
Rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstlerinnen und Künstlern, sofern sie als Zusammenschluss von Urhebern auf überwiegend ehrenamtlicher Basis arbeiten, können sich bis zum 15. März 2016 um eine finanzielle Förderung ihres 2016 stattfindenden Projekts oder Vorhabens bewerben. Gefördert werden bis zu 80% der Gesamtkosten, maximal aber 25.000 €.