Stimmrechtsübertragung

Wer als Mitglied Einfluss nehmen will auf die Arbeit der VG Bild-Kunst, lässt das Stimmrecht nicht verfallen, sondern kommt zu den Versammlungen oder überträgt die eigene Stimme auf eine Vertreterin oder einen Vertreter. Meistens erfolgen die Stimmrechtsübertragungen auf den eigenen Berufsverband oder die eigene Gewerkschaft – ab diesem Jahr digital, also noch einfacher und bequemer!

Die Berufsgruppenversammlungen der VG Bild-Kunst finden 2024 am Donnerstag, dem 11. April, in Kassel statt. Die Einladungen an die Mitglieder werden voraussichtlich am 14. März 2024 mit der Post verschickt.

Mitglieder, die zu ihrer Berufsgruppenversammlung nicht persönlich anreisen, können vom 14. März bis einschließlich 4. April 2024 ihre Stimme auf ein anderes Mitglied der gleichen Berufsgruppe oder einen akkreditierten Berufsverband bzw. eine akkreditierte Gewerkschaft übertragen.

Hierzu bieten wir unseren Mitgliedern dieses Jahr erstmalig die Möglichkeit, ihre Stimme online zu übertragen, wie Sie es vielleicht schon von der Mitgliederversammlung kennen. Die Stimmrechtsübertragung können Sie durch die Nutzung des in den Einladungsunterlagen aufgedruckten QR-Codes mit wenigen Klicks schnell und sicher vornehmen. Ihre persönlichen Zugangsdaten finden Sie neben dem QR-Code. Die möglichen Berufsverbände und Gewerkschaften, die für das betreffende Mitglied zur Auswahl stehen, werden im Portal angezeigt. Natürlich kann die Stimme nach wie vor auch auf ein anderes Mitglied der gleichen Berufsgruppe übertragen werden. Hierfür müssen Sie die Urhebernummer des Mitglieds angeben. Wenn Sie möchten, können Sie im Portal ebenfalls auswählen, dass Ihre Stimmrechtsübertragung auch für die diesjährige Mitgliederversammlung am 13. Juli 2024 gelten soll. So müssen Sie, wenn Sie die Einladung zur Mitgliederversammlung erhalten, nichts mehr tun!

Beachten Sie, dass Ihre Vertretung an den Berufsgruppenversammlungen persönlich teilnehmen muss, um ein Stimmrecht in Ihrem Namen auszuüben.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Stimme über das Portal zu übertragen, können Sie das der Einladung beigefügte Formular nutzen.

WICHTIG: Bitte verwenden Sie nur einen Weg zur Stimmübertragung (elektronisch oder schriftlich) um Irritationen zu vermeiden.

Sie haben nur eine Stimme. Falls Sie Ihre Stimme mehrfach übertragen, ist die zeitlich letzte Stimmrechtsübertragung verbindlich. Eine gültige Stimmrechtsübertragung, die auf elektronischem Wege erfasst wurde, hat Vorrang vor allen schriftlich abgegebenen Stimmrechtsübertragungen!

Noch ein wichtiger Hinweis zur Frist:

Die Stimmrechtsübertragungen müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung in der Geschäftsstelle eingehen. Da die Versammlung am Donnerstag, dem 11. April 2024, stattfindet, läuft die Frist am Ende des 4. April 2024 ab, was ebenfalls ein Donnerstag ist.

Alle Regeln zum Thema Stimmübertragung finden sich in der entsprechenden Richtlinie Stimmrechtsübertragung.