Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland stellen. Eine Bewerbung ist alle zwei Jahre zulässig.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2013. Die Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.
Die Jury wird ihre Entscheidung im Februar 2014 treffen.
Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier oder telefonisch unter 0228 915 34 11.
Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst.
Mehr Informationen finden Sie <link http: www.kunstfonds.de external-link-new-window externen link in neuem>hier.