Jedermann, der ein berechtigtes Interesse hat, kann im Mitgliederportal der VG Bild-Kunst ein Nutzerkonto eröffnen. Das Nutzerkonto allein bietet allerdings noch keinen Mehrwert. Es muss mit mindestens einem Urheberkonto bei der VG Bild-Kunst verknüpft werden, damit Funktionen, wie zum Beispiel die Online-Meldemöglichkeit, genutzt werden können. Unter einem „Urheberkonto“ werden die Daten auf den Servern der VG Bild-Kunst verstanden, die einem bestimmten Mitglied zugeordnet sind.
Berechtigungen Dritter
Natürlich kann die VG Bild-Kunst nur denjenigen einen Zugriff auf persönliche Daten eines Mitglieds erlauben, die ein berechtigtes Interesse haben. Es gibt vielfältige Konstellationen, in denen Dritte eine Berechtigung haben, auf die Daten eines Mitglieds zuzugreifen, zum Beispiel:
- Erb*innen dürfen auf die Daten eines verstorbenen Mitglieds zugreifen.
- Betreuer*innen dürfen auf die Daten eines betreuten Mitglieds zugreifen.
- Ein Mitglied kann dem oder der Lebenspartner*in oder einer beliebigen dritten Person erlauben, Zugriff auf die eigenen Daten zu erhalten.
- Vertreter*innen von Mitgliedern, die juristische Personen sind, haben das Recht, auf die Daten dieser juristischen Person (eines Verlags, einer Bildagentur) zuzugreifen.
Im einfachsten Fall legt sich ein Urheber-Mitglied ein Nutzerkonto an und verknüpft dieses mit seinem Urheberkonto bei der VG Bild-Kunst, um Zugriff auf die eigenen Daten zu erhalten.
Das gleiche Mitglied kann aber zusätzlich – bei vorliegender Legitimation – auch Zugriff auf Urheberkonten Dritter erhalten, zum Beispiel als Erbe oder Erbin eines oder einer Verstorbenen, der oder die ebenfalls Mitglied bei der VG Bild-Kunst war. Im Filmbereich kann ein Mitglied gleichzeitig das eigene Urheberkonto verwalten und das Konto einer Produzentengesellschaft.
Um ein Nutzerkonto mit dem Urheberkonto eines oder einer Dritten zu verknüpfen, muss ein eigener Einmalcode beantragt werden. Dabei muss die Legitimation nachgewiesen werden, auf das Urheberkonto des oder der Dritten bei der VG Bild-Kunst zugreifen zu dürfen. Ein solcher Service wird derzeit noch nicht angeboten, wird aber bald eingerichtet. Bitte haben Sie Geduld!