Kann ich auch einem Dritten Zugriff auf mein Urheberkonto gestatten?

Es kann sinnvoll sein, einem oder einer Dritten zu gestatten, Zugriff auf Ihr Urheberkonto zu haben. Natürlich sollten Sie dieser Person vertrauen. Die dritte Person kann dann neben Ihnen selbst die Funktionen des Mitgliederportals in Ihrem Namen nutzen:

Am Anfang ermöglicht es das Portal, elektronische Meldungen einzureichen. Diese Meldungen wiederum sind Grundlage für verschiedene Ausschüttungen der VG Bild-Kunst. Es kann sinnvoll sein, die Eingabe dieser Meldungen einem oder einer Dritten anzuvertrauen oder der dritten Person zumindest die Möglichkeit hierzu einzuräumen.

Beispiel 1:

Kurz vor dem Meldeschluss haben Sie einen Unfall und liegen im Krankenhaus. Der oder die Dritte hat nun die Möglichkeit, für Sie die Meldungen elektronisch einzureichen, damit Sie nicht auf die Ausschüttungen verzichten müssen. In diesem Fall muss die Person natürlich Kenntnis haben von den Meldemöglichkeiten und den Daten, die Sie melden können.

Beispiel 2:

Weil Sie viel beschäftigt sind, beauftragen Sie eine oder einen Dritten, für Sie die Meldungen an die VG Bild-Kunst vorzunehmen. Der oder die Beauftrage hat Kenntnis von den Parametern, die gemeldet werden können. Sollen zum Beispiel Honorare gemeldet werden (BG I/II), so könnten die entsprechenden Meldungen von Ihrer Buchhaltung vorgenommen werden.

Technisch läuft dies dergestalt, dass sowohl Sie als auch die dritte Person sich jeweils ein eigenes Nutzerkonto im Mitgliederportal der VG Bild-Kunst einrichten. Im zweiten Schritt würde jedes dieser beiden Nutzerkonten mit dem gleichen Urheberkonto verbunden werden, nämlich mit Ihrem.

Es ist natürlich auch möglich, dass ausschließlich die Dritte Person Zugriff auf Ihr Urheberkonto hat. Dies empfehlen wir aber nicht, es sei denn, Sie haben aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft keine Möglichkeit mehr, selbst Eingaben vorzunehmen.

In allen Fällen, in denen Sie einem oder einer Dritten den Zugriff auf Ihr Urheberkonto gestatten, muss der oder die Dritte bei der VG Bild-Kunst einen Einmalcode für Ihr Urheberkonto beantragen. Dabei muss er oder sie eine Legitimation vorlegen.

Entsprechende Vorlagen werden noch erarbeitet. Auch muss rechtlich noch geklärt werden, welche Legitimation wir in welchen Fällen verlangen müssen. Sobald der Service zur Verfügung steht, informieren wir auf der Website. Bitte verwalten Sie bis dahin Ihr Urheberkonto allein.