FAQ Senderechte

Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke (der Bildenden Kunst) im Fernsehen gezeigt werden?

Ich informiere sofort – in jedem Fall vor der Ausstrahlung – die VG Bild-Kunst, damit diese die Sendung aufzeichnen (öffentlich-rechtliches Fernsehen) oder den Lizenznehmer (Sender oder Produzent) rechtzeitig kontaktieren kann (Privatfernsehen).

Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke (der Bildenden Kunst) im Fernsehen bereits gezeigt wurden?

Ich setze mich unverzüglich mit der VG Bild-Kunst in Verbindung, da Vergütungen nur aufgrund von verifizierten und als relevant festgestellten Werknutzungen vorgenommen werden können.

Kann ich, wenn meine Werke (der Bildenden Kunst) im Fernsehen gezeigt wurden, meine Vergütungsansprüche (online) melden?

Nein. Meldezettel bzw. Online-Meldungen zu Fernsehsendungen dienen ausschließlich der Anmeldung von Tantiemen; es geht hier um die sogenannte Weitersendevergütung. Primäre Rechte (Reproduktions- bzw. Senderechte) und daraus folgende Vergütungsansprüche werden über Online-Meldungen oder Meldezettel nicht reklamiert.

Worin besteht der Unterschied zwischen der Senderechtsvergütung und der Weitersendevergütung?

Das Senderecht ist das Recht, ein Werk in einer Fernsehsendung zu verwenden. Es gehört im weiteren Sinne zu den Reproduktionsrechten. Die Weitersendevergütung ist ein gesetzlicher Vergütungsanspruch für die Weiterleitung vollständiger Rundfunkprogramme; insbesondere durch Kabelunternehmen.