Antragsfristen Stiftung Kulturwerk 2023

BG I (Bildende Kunst)

 Projekt- und Publikationsförderung:
15. September
Offene Entwicklungsvorhaben:
15. März


Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet!

 

BG II (Fotografie/Illustration/Design)

 Projekt- und Publikationsförderung:
15. Mai und 15. November

Antragsteller können im laufenden Jahr nur je einen Antrag auf Projektförderung und einen Antrag auf Publikationsförderung stellen – in 2023 insgesamt also 2 Anträge pro Jahr.

Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet.

 

BG III (Film/Fernsehen/Audiovision)

Mit Beschluss der konstituierenden Sitzung des Beirats der Stiftung Kulturwerk BG III vom 08.12.2022 gelten – sofern nichts anderes beschlossen wird – nachstehende Bewerbungstermine: 

31. Januar 2024 und 30. September 2024
31. März (jährlich, erstmals ab 2025)
30. September


In der Berufsgruppe III können Sie zu beiden Terminen eine Bewerbung einreichen.
Es gibt hier keine Eingrenzung.

Weitere Informationen finden Sie hier.