Antragsfristen Stiftung Kulturwerk 2024

Berufsgruppen I und II

Die regulären Antragsfristen für die Berufsgruppen I (bildende Kunst) und II (Fotografie, Design, Illustration) sind derzeit noch ausgesetzt, da die Stiftung Kulturwerk die Förderrichtlinien für deren Programme aufgrund eines Gerichtsurteils überarbeiten muss. Sobald neue Förderrichtlinien erarbeitet sind, werden in den dann geltenden Programmen ausreichend lange Antragsfristen gewährt werden. Wir informieren Sie an dieser Stelle.

Berufsgruppe III

Für den Bereich der Berufsgruppe III (Film, Fernsehen, Bewegtbild) können ab sofort Anträge bis einschließlich 30.09.2024 gestellt werden.

 
Weitere Informationen finden Sie hier.