Antragsfristen Stiftung Kulturwerk 2023
BG I (Bildende Kunst)
Projekt- und Publikationsförderung: |
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15. September |
Offene Entwicklungsvorhaben: |
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15. März |
Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet!
BG II (Fotografie/Illustration/Design)
Projekt- und Publikationsförderung: |
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15. Mai und 15. November |
Antragsteller können im laufenden Jahr nur je einen Antrag auf Projektförderung und einen Antrag auf Publikationsförderung stellen – in 2023 insgesamt also 2 Anträge pro Jahr.
Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet.
BG III (Film/Fernsehen/Audiovision)
Mit Beschluss der konstituierenden Sitzung des Beirats der Stiftung Kulturwerk BG III vom 08.12.2022 gelten – sofern nichts anderes beschlossen wird – nachstehende Bewerbungstermine:
31. Januar 2024 und 30. September 2024 |
31. März (jährlich, erstmals ab 2025) |
30. September |
In der Berufsgruppe III können Sie zu beiden Terminen eine Bewerbung einreichen.
Es gibt hier keine Eingrenzung.
Weitere Informationen finden Sie hier.