Antragsfristen Stiftung Kulturwerk 2022
BG I (Bildende Kunst)
Projekt- und Publikationsförderung: |
---|
15. September |
offene Entwicklungsvorhaben:
15. März |
Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet!
Antragsteller können pro Bewerbungstermin nur einen Antrag auf Förderung stellen.
BG II (Fotografie/Illustration/Design)
Projekt- und Publikationsförderung: |
---|
15. Mai und 15. November |
Förderung berufsspezifischer Fort- und Weiterbildungen: |
---|
15. Oktober |
Antragsteller können im Kalenderjahr nur einen Antrag pro Bewerbungstermin und pro Förderprogramm stellen.
Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet.
BG III (Film/Fernsehen/Audiovision)
31. Januar und |
30. Juni |
In der Berufsgruppe III können Sie zu beiden Terminen eine Bewerbung einreichen.
Es gibt hier keine Eingrenzung.
Weitere Informationen finden Sie hier.