Förderungen in der BG I

Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts München vom Sommer 2023 in einem Rechtsstreit gegen die VG Wort werden aktuell die Förderprogramme der BG I überarbeitet. Angepasst werden die Aspekte der Antragsberechtigung und der För-dergegenstände. Sobald die Stiftung Kulturwerk neue Förderrichtlinien erlassen hat, werden neue Förderprogramme aufgesetzt. Über die Entwicklungen informieren wir Sie an dieser Stelle.

Antragsfristen

Die Bewerbungsfristen für das Programm „Offene Entwicklungsvorhaben“ zum 15. März 2024 sowie für das Programm „Projektförderung“ zum 15. September 2024 wurden gestrichen. Erst wenn für die BG I neue Förderrichtlinien in Kraft gesetzt worden sind, können neue Programme aufgelegt und neue Bewerbungsverfahren eröffnet werden.

Wer kann sich bewerben

Bislang konnten sich rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstler*innen, Kunstvereine, Stiftungen und Zusammenschlüsse von Mitgliedern für eine Projektförderung bewerben.

Die Fördervoraussetzungen sind allerdings Gegenstand des Urteils des Oberlandesgerichts München vom Sommer 2023. Die Stiftung Kulturwerk analysiert diese und wird die Fördervoraussetzungen an die neuen Vorgaben anpassen. Voraussichtlich werden nur noch Berechtigte der VG Bild-Kunst eine Förderung erhalten können, die auch eine Ausschüttung erhalten haben.

Bewerbungsverfahren

Für die Programme der Stiftung Kulturwerk stehen normalerweise eigene Online-Bewerbungsformulare mit Förderrichtlinien bzw. ein Infoblatt mit Hinweisen zur Antragstellung zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags im Online-Portal der Stiftung Kulturwerk. Anträge, die nach Ablauf der Fristen eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Anträge auf dem Postweg, per E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.

Aufgrund der Überarbeitung der Förderrichtlinien sind Anträge derzeit (Stand: 24. Januar 2024) und bis auf Weiteres nicht möglich.

Förderrichtlinien

Die Förderrichtlinien der Stiftung Kulturwerk für die BG I müssen derzeit aufgrund eines Urteils des OLG München überarbeitet werden. Sobald die neuen Richtlinien in Kraft gesetzt worden sind, werden wir sie hier veröffentlichen.

Antragsformulare

Derzeit ist eine Antragsstellung nicht möglich, da die Förderrichtlinien überarbeitet werden müssen.

Grundsätzlich wird der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet.

Vergabebeiräte Berufsgruppe I

  • Dierk Berthel
  • Christoph Dahlhausen
  • Doris Granz
  • Silke Riechert
  • Cornelia Rößler 
  • Dagmar Schmidt
  • Doris Weinberger

Weitergehende Informationen zum Bewerbungsverfahren

Weitere Informationen, insbesondere zu allgemeinen Themen der Förderung, finden Sie in unseren FAQs.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aktuell noch keine Details zu den Auswirkungen der Folgen des Urteils des OLG München geben können. Diese werden derzeit analysiert.