Förderungen in der BG I

In den Förderprogrammen der BG I werden künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Ausstellungen, Projekte, Publikationen und Entwicklungsvorhaben gefördert. Antragsberechtigt sind – je nach Programm – rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstler*innen, Kunstvereine, Stiftungen, sowie Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die den in der Bild-Kunst vertretenen Urheber*innen eine Plattform bieten künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Vorhaben zu realisieren.

Antragsfristen

 

  • Förderung offener Entwicklungsvorhaben
    • Bewerbungsfrist ist der 15.03. (Online-Bewerbung) 
  • Projektförderung
    • Bewerbungsfrist ist der 15.09. (Online-Bewerbung) 
       
  • Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
    • Bewerbungsfrist ist der 15.09. (Online-Bewerbung)


    Soweit es das finanzielle Aufkommen der Berufsgruppe I zulässt, können neben den regulären Terminen, weitere zusätzliche Termine angeboten werden. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben.

    Wer kann sich bewerben

    • Projektförderung
      • Rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstler*innen,
      • Kunstvereine,
      • Stiftungen
      • sowie Zusammenschlüsse von Mitgliedern
         
    • Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
      • Rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstler*innen,
      • Kunstverein, Stiftungen,
      • Mitglieder der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst
      • sowie Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst

      Voraussetzung ist, dass die am Projekt beteiligten oder in der Publikation vertretenden Künstler*innen mehrheitlich Mitglieder der VG Bild-Kunst (BG I) sind.

       

      • Förderung offener Entwicklungsvorhaben
        • Mitglieder der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst (Mitgliedschaft mindestens 2 Jahre)

       

      Fördersummen

      • Projektförderung
        • Förderung in Höhe von maximal EUR 12.500,00
           
      • Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
        • Förderung in Höhe von maximal EUR 8.000,00
           
      • Förderung offener Entwicklungsvorhaben
        • EUR 2.400,00

      Bewerbungsverfahren

      Für jedes Programm steht ein eigenes Online-Bewerbungsformular mit Förderrichtlinien bzw. ein Infoblatt mit Hinweisen zur Antragstellung zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags im Online-Portal der Stiftung Kulturwerk. Anträge, die nach Ablauf der Fristen eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Anträge auf dem Postweg, per E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.

      Förderrichtlinien

      Antragsformulare

       

      Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet!

      Vergabebeiräte Berufsgruppe I

      • Dierk Berthel
      • Christoph Dahlhausen
      • Doris Granz
      • Silke Riechert
      • Cornelia Rößler 
      • Dagmar Schmidt
      • Doris Weinberger

      Weitergehende Informationen zum Bewerbungsverfahren

      Sie haben weitere Fragen zu der Projektförderung und dem Bewerbungsverfahren der BG I? Unsere FAQs helfen Ihnen weiter!