Förderungen in der BG I
In den Förderprogrammen der BG I werden künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Ausstellungen, Projekte, Publikationen und Entwicklungsvorhaben gefördert. Antragsberechtigt sind – je nach Programm – rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstler*innen, Kunstvereine, Stiftungen, sowie Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die den in der Bild-Kunst vertretenen Urheber*innen eine Plattform bieten künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Vorhaben zu realisieren.
Antragsfristen
- Förderung offener Entwicklungsvorhaben
- Bewerbungsfrist ist der 15.03. (Online-Bewerbung)
- Projektförderung
- Bewerbungsfrist ist der 15.09. (Online-Bewerbung)
- Bewerbungsfrist ist der 15.09. (Online-Bewerbung)
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
- Bewerbungsfrist ist der 15.09. (Online-Bewerbung)
- Bewerbungsfrist ist der 15.09. (Online-Bewerbung)
Soweit es das finanzielle Aufkommen der Berufsgruppe I zulässt, können neben den regulären Terminen, weitere zusätzliche Termine angeboten werden. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wer kann sich bewerben
- Projektförderung
- Rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstler*innen,
- Kunstvereine,
- Stiftungen
- sowie Zusammenschlüsse von Mitgliedern
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
- Rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstler*innen,
- Kunstverein, Stiftungen,
- Mitglieder der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst
- sowie Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst
Voraussetzung ist, dass die am Projekt beteiligten oder in der Publikation vertretenden Künstler*innen mehrheitlich Mitglieder der VG Bild-Kunst (BG I) sind.
- Förderung offener Entwicklungsvorhaben
- Mitglieder der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst (Mitgliedschaft mindestens 2 Jahre)
Fördersummen
- Projektförderung
- Förderung in Höhe von maximal EUR 12.500,00
- Förderung in Höhe von maximal EUR 12.500,00
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
- Förderung in Höhe von maximal EUR 8.000,00
- Förderung in Höhe von maximal EUR 8.000,00
- Förderung offener Entwicklungsvorhaben
- EUR 2.400,00
Bewerbungsverfahren
Für jedes Programm steht ein eigenes Online-Bewerbungsformular mit Förderrichtlinien bzw. ein Infoblatt mit Hinweisen zur Antragstellung zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags im Online-Portal der Stiftung Kulturwerk. Anträge, die nach Ablauf der Fristen eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Anträge auf dem Postweg, per E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
Förderrichtlinien
- Projektförderung
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
- Förderung offener Entwicklungsvorhaben
Antragsformulare
- Projektförderung
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
- Förderung offener Entwicklungsvorhaben
Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet!
Vergabebeiräte Berufsgruppe I
- Dierk Berthel
- Christoph Dahlhausen
- Doris Granz
- Silke Riechert
- Cornelia Rößler
- Dagmar Schmidt
- Doris Weinberger