Förderungen in der BG II

In den Förderprogrammen der BG II konnten sich bislang Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Fotografie, Illustration, Grafik und Design (BG II), ebenso Institutionen, Veranstaltungen und Einrichtungen, deren Vorhaben eine kulturell und kulturpolitisch besondere Bedeutung für diese Berufsgruppe haben, um eine Förderung zur Realisierung eines Projekts, einer Publikation oder einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme bewerben. 

Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts München vom Sommer 2023 in einem Rechtsstreit gegen die VG Wort müssen die Förderprogramme der BG II allerdings derzeit überarbeitet werden. Die bestehenden Programme sind aktuell ausgesetzt.

Angepasst werden die Aspekte der Antragsberechtigung und der Fördergegenstände. Sobald die Stiftung Kulturwerk neue Förderrichtlinien erlassen hat, werden neue Förderprogramme aufgesetzt bzw. bestehende Programme in überarbeiteter Fassung wieder in Kraft gesetzt. Über die Entwicklungen informieren wir Sie an dieser Stelle.
 

Antragsfristen

Derzeit können wegen der Überarbeitung der Förderprogramme (s.o.) keine Anträge entgegengenommen werden. Die Geschäftsstelle geht allerdings davon aus, dass die neuen Förderrichtlinien im Laufe des März 2024 in Kraft gesetzt werden können, so dass der Zugang zu den Online-Formularen Ende März 2024 freigeschaltet werden kann.

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Stiftung Kulturwerk nach der Analyse des Urteils des OLG München vom Sommer 2023 alle drei der bisherigen Förderprogramme (Projektförderung, Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen, Förderung von Fort- und Weiterbildungsvorhaben) fortführen kann.

Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird normalerweise 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet.

Wer kann sich bewerben

Bisheriger Kreis der Antragsberechtigten:

  • Projektförderung
    • Mitglieder sowie Zusammenschlüsse von Mitgliedern (Künstlerpaare, Künstlergruppen) der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst
    • Einrichtungen und Institutionen, deren Projekte und Vorhaben für eine nicht unerhebliche Anzahl von Mitgliedern der Berufsgruppe II von Bedeutung sind
  • Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
    • Mitglieder sowie Zusammenschlüsse von Mitgliedern (Künstlerpaare, Künstlergruppen) der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst
    • Institutionen, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Publikations- und Dokumentationsvorhaben, die eine kulturell und kulturpolitisch besondere Bedeutung für eine nicht unbedeutende Anzahl der Mitglieder der Berufsgruppe II haben
  • Förderung von Fort- und Weiterbildungsvorhaben
    • Mitglieder der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst, soweit die Mitgliedschaft in dieser Berufsgruppe seit zwei Jahren besteht

Derzeit geht die Geschäftsstelle davon aus, dass nur noch Berechtigte der VG Bild-Kunst einen Antrag stellen können, die bereits mindestens einmal eine Ausschüttung in den Kollektivverteilungssparten erhalten haben. Eine endgültige Klärung dieser Frage hängt von einem Rechtsgutachten ab, dass die VG Bild-Kunst in Auftrag gegeben hat. Sobald die Voraussetzungen geklärt sind, werden wir sie hier informieren.

Bewerbungsverfahren

Für die Programme der Stiftung Kulturwerk stehen normalerweise eigene Online-Bewerbungsformulare mit Förderrichtlinien bzw. ein Infoblatt mit Hinweisen zur Antragstellung zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags im Online-Portal der Stiftung Kulturwerk. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig. 

Sollten die Förderrichtlinien zügig an die gerichtlichen Vorgaben des OLG München angepasst werden können, wird die Stiftung Kulturwerk das Online-Portal wie geplant am 15. März 2024 freischalten können. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie hier informieren.

Förderrichtlinien

Die Förderrichtlinien der Stiftung Kulturwerk für die BG II müssen derzeit aufgrund eines Urteils des OLG München überarbeitet werden. Sobald die neuen Richtlinien in Kraft gesetzt worden sind, werden wir sie hier veröffentlichen. 

Antragsformulare

Derzeit ist eine Antragsstellung nicht möglich, da die Förderrichtlinien überarbeitet werden müssen.

Grundsätzlich wird der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet.

Vergabebeiräte Berufsgruppe II

  • Thomas Geiger
  • Urs Kluyver
  • Jelca Kollatsch
  • Herbert Popp
  • Stefanie Rejzek
  • Matthias Ries  
  • Jan-Peter Wahlmann

Weitergehende Informationen zum Bewerbungsverfahren

Weitere Informationen, insbesondere zu allgemeinen Themen der Förderung, finden Sie in unseren FAQs.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aktuell noch keine Details zu den Auswirkungen der Folgen des Urteils des OLG München geben können. Diese werden derzeit analysiert.