Förderungen in der BG II
In den Förderprogrammen der BG II können sich Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Fotografie, Illustration, Grafik und Design (BG II), ebenso Institutionen, Veranstaltungen und Einrichtungen, deren Vorhaben eine kulturell und kulturpolitisch besondere Bedeutung für diese Berufsgruppe haben, um eine Förderung zur Realisierung eines Projekts, einer Publikation oder einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme bewerben.
Antragsfristen
- Projektförderung
- Bewerbungsfristen sind der 15.05. und/oder der 15.11. (Online-Bewerbung)
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
- Bewerbungsfristen sind der 15.05. und/oder der 15.11. (Online-Bewerbung)
- Förderung von Fort- und Weiterbildungsvorhaben
- Bewerbungsfrist ist der 15.10. (Online-Bewerbung, nächster Termin: 15.10.2024)
Antragsteller können im Kalenderjahr nur einen Antrag pro Bewerbungstermin und pro Förderprogramm stellen.
Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet.
Wer kann sich bewerben
- Projektförderung
- Mitglieder sowie Zusammenschlüsse von Mitgliedern (Künstlerpaare, Künstlergruppen) der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst
- Einrichtungen und Institutionen, deren Projekte und Vorhaben für eine nicht unerhebliche Anzahl von Mitgliedern der Berufsgruppe II von Bedeutung sind
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
- Mitglieder sowie Zusammenschlüsse von Mitgliedern (Künstlerpaare, Künstlergruppen) der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst
- Institutionen, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Publikations- und Dokumentationsvorhaben, die eine kulturell und kulturpolitisch besondere Bedeutung für eine nicht unbedeutende Anzahl der Mitglieder der Berufsgruppe II haben
- Förderung von Fort- und Weiterbildungvorhaben
- Mitglieder der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst, soweit die Mitgliedschaft in dieser Berufsgruppe seit zwei Jahren besteht
Fördersummen
- Projektförderung
- Förderung in Höhe von maximal EUR 8.000
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
- Offen (wird abhängig vom Gesamtvolumen der Publikationskosten vom Vergabebeirat festgesetzt)
- Fort- und Weiterbildungsvorhaben
- Förderung in Höhe von bis zu EUR 2.400
Bewerbungsverfahren
Für jedes Programm steht ein eigenes Online-Bewerbungsformular mit Förderrichtlinien zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags im Online-Portal der Stiftung Kulturwerk. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
Förderrichtlinien
- Projektförderung
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
Antragsformulare
- Projektförderung
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen
Der Zugang zu den Online-Formularen der einzelnen Förderprogramme wird 2 Monate vor Ablauf der Bewerbungstermine freigeschaltet.
Vergabebeiräte Berufsgruppe II
- Thomas Geiger
- Urs Kluyver
- Jelca Kollatsch
- Herbert Popp
- Stefanie Rejzek
- Matthias Ries
- Jan-Peter Wahlmann
Weitergehende Informationen zum Bewerbungsverfahren
Sie haben weitere Fragen zu der Projektförderung und dem Bewerbungsverfahren der BG II? Unsere FAQs helfen Ihnen weiter!