Über die VG Bild-Kunst

Die VG Bild-Kunst wurde 1968 von Bildurhebern in Frankfurt am Main als Verein gegründet. Sie nimmt treuhänderisch die Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder wahr und verfolgt damit keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Die VG Bild-Kunst finanziert sich ausschließlich aus ihren Aufkommen; die Mitgliedschaft selbst ist kostenlos und kommt durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages zustande. Alle Erlöse werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Berechtigten ausgeschüttet. 

Mehr über die VG Bild-Kunst 

Wer wir sind

Die VG Bild-Kunst ist ein Verein zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten. Derzeit hat sie über 60.000 Mitglieder: Künstlerinnen und Künstler, die Werke im visuellen Bereich schaffen und die sich zusammengeschlossen haben, um diejenigen urheberrechtlichen Ansprüche gemeinsam zu verwalten, die man sinnvollerweise nicht individuell wahrnehmen kann. Die Erlöse aus der Verwertung der eingebrachten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Mitglieder ausgeschüttet. Die Bild-Kunst ist deshalb rechtlich eine so genannte Verwertungsgesellschaft, dafür steht auch das Kürzel "VG" im Namen.

Die Bild-Kunst arbeitet ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht, hat aber die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Gegenüber einem normalen Verein, wie zum Beispiel einem Tennisverein, steht beim wirtschaftlichen Verein der Geschäftsbetrieb im Mittelpunkt. Man kann ihn nicht durch Eintragung ins Vereinsregister gründen, sondern benötigt hierfür eine staatliche Verleihung. Ansonsten gilt aber das Vereinsrecht. Dieses bringt einige Vorteile für die Mitglieder mit sich, wie z.B. das Mitgliederstimmrecht. Wesentliche Fragen, die den Verein betreffen, werden somit von den Mitgliedern selbst entschieden.

Mitgliedschaft

Mitglieder der VG Bild-Kunst können Urheberinnen und Urheber der drei Berufsgruppen sowie deren Erben werden. Auch Verlagen und Bildagenturen steht eine Mitgliedschaft zu, wenn auf sie entsprechende Rechte übertragen wurden. Arbeitet zum Beispiel ein Fotograf für eine Bildagentur und überträgt dieser seine Bildrechte, so kann die Agentur mit diesen Rechten Mitglied werden. Für Filmproduzenten kann die VG Bild-Kunst die gesetzlichen Leistungsschutzrechte wahrnehmen.

Die Mitgliedschaft kommt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags zustande, mit dem der Berechtigte seine Rechte oder einen Teil davon sowie Ansprüche auf die VG Bild-Kunst überträgt. Da die Mitgliedschaft nichts kostet, lohnt sie sich auch für Berufsanfänger oder Künstler, die nur gelegentlich Werke schaffen.

Mitgliederversammlung und Berufsgruppen

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Gremium der VG Bild-Kunst, welches über die wichtigsten Fragen entscheidet, insbesondere darüber, nach welchen Regeln die Einnahmen verteilt werden. Da die VG Bild-Kunst sehr viele unterschiedliche Künstlerinnen und Künstler unter einem Dach vereint, gliedert sie sich in drei Berufsgruppen (Kunst, Foto, Film).

Aus jeder Berufsgruppe werden sechs Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt und zwar für die Dauer von drei Jahren. Der Verwaltungsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstands und entscheidet insbesondere über die Frage, welche urheberrechtlichen Ansprüche die VG Bild-Kunst zu welchen Konditionen verwalten soll.

Vorstand und Verwaltungsrat

Die Geschäfte werden von einem vierköpfigen Vorstand geleitet. Der geschäftsführende Vorstand übt die Aufgaben hauptberuflich aus, die drei anderen sind nebenberuflich aktiv und bringen ihren Sachverstand zu den drei Berufsgruppen ein. In der Praxis werden auch die drei Vorsitzenden der Berufsgruppen des Verwaltungsrats eingebunden, um diesen Einfluss zu stärken.

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Unsere Aufgaben

Die VG Bild-Kunst nimmt im Wesentlichen die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Bild- und Filmurheber in Deutschland wahr. Gesetzliche Vergütungsansprüche sieht das Gesetz in den Fällen vor, in denen das Urheberrecht eingeschränkt wird. Sie stellen somit eine Kompensation dar. Gesetzliche Vergütungsansprüche können nicht vom einzelnen Urheber wahrgenommen werden – dies ist Aufgabe der Verwertungsgesellschaften.

Daneben nimmt die Bild-Kunst für Bildende Künstlerinnen und Künstler auch verschiedene Exklusivrechte wahr und sorgt in diesem Bereich für die angemessene Vergütung der verschiedenen Werknutzungen: zum Beispiel, wenn ein Kunstwerk in einem Kunstmagazin abgebildet wird. In diesem Fall schließt die Bild-Kunst einen Lizenzvertrag mit dem Verlag ab, der das Magazin herausbringt.

Daneben engagiert sie sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Stärkung der Urheberrechte.

Für ihre Mitglieder nimmt die VG Bild-Kunst folgende Aufgaben wahr:

Inkasso und Verteilung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen (z.B. Privatkopievergütung, Bibliothekstantieme etc.)

  • Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten der Bildenden Künstler (z.B. Folgerechte, Reproduktionsrechte, Senderechte)
  • Politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes (z.B. politische Lobbyarbeit, Kampagnen zur Aufklärung über urheberrechtliche Fragen)
  • Kulturelle und soziale Förderung, die über die zwei eigenständigen Stiftungen Kultur- und Sozialwerk läuft
  • Kooperation mit allen relevanten ausländischen Verwertungsgesellschaften, die im visuellen Bereich tätig sind

Die wichtigsten von uns wahrgenommen Rechte für Urheber finden Sie hier im Überblick.

Das Regelwerk

In der Satzung der Bild-Kunst wird der oben beschriebene Tätigkeitsbereich des Vereins abgesteckt und außerdem geregelt, welches Gremium über welche Themen entscheidet.

Der Wahrnehmungsvertrag wird zwischen dem Berechtigten und der Bild-Kunst abgeschlossen. In ihm wird die Rechteübertragung geregelt und die Vereinsmitgliedschaft begründet.

Im Verteilungsplan wird konkretisiert, wie die Ausschüttungen der Erlöse an die Mitglieder berechnet werden. Dies ist einfach, wenn die Bild-Kunst Tantiemen für einen bestimmten Künstler einnimmt. Wenn sie dagegen Pauschalzahlung für bestimmte Sachverhalte erhält – z.B. das „Ausleihen von Medien aus Bibliotheken“ – dann muss man sich überlegen, wie dieses Geld sachgerecht verteilt werden soll. Änderungen des Verteilungsplans entscheidet die Mitgliederversammlung.

Unser Selbstverständnis

In der Bild-Kunst haben sich aktuell über 60.000 Urheberinnen und Urheber, Verlage, Agenturen und Filmproduzenten organisiert, um gemeinsam in demokratisch legitimierter Weise gesetzlich oder vertraglich generierte Erlöse gerecht zu verteilen und damit jeden einzelnen in seiner kreativen Tätigkeit zu unterstützen. Im Unterschied zu anderen Verwerten geschieht dies ohne Gewinnerzielungsabsicht und in Selbstverwaltung. Das macht die Bild-Kunst über ihre Kernaufgabe hinaus zu einer kompetenten Ansprechpartnerin für Politik und Gesellschaft in Sachen Urheberrecht.

Die Verwaltung der Bild-Kunst arbeitet in zwei Geschäftsstellen, davon eine in Bonn und eine in Berlin.

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Geschichte der Bild-Kunst

Zu den jüngeren Verwertungsgesellschaften gehört die VG Bild-Kunst, die von bildenden Künstlern im März 1968 in Frankfurt am Main als wirtschaftlicher Verein ins Leben gerufen wurde. Nach dem Vorbild der Musikschaffenden und der literarischen Autoren wollten nun auch die bildenden Künstler ihre urheberrechtlichen Interessen wahrnehmen. Ihr Ausgangspunkt war das so genannte Folgerecht. Es verpflichtete im Urheberrechtsgesetz von 1965 Galeristen und Auktionäre, bei Weiterverkäufen von Kunstwerken ein Prozent der Erlöse an die Urheber oder ihre Erben zu zahlen. Die Künstler, die ihre Werke nur einmal verkaufen konnten, waren damit an den Wertsteigerungen im Kunstmarkt beteiligt. Die neue „Bild-Kunst Gesellschaft zur Wahrnehmung und Verwertung der Rechte und Ansprüche bildender Künstler“ setzte sich zum Ziel, diese Regelung durchzusetzen und zu verbessern. Viele Künstlerkollegen reagierten auf entsprechende Rundschreiben positiv. Beim Frankfurter Künstlerkongress des Berufsverbandes Bildender Künstler im Juni 1971 bestätigten sie dieses Interesse.

Widerstand und Protest 

Widerstand kam dagegen vom Kunsthandel. Dieser nahm noch zu, als die Urheberrechtsnovelle von 1972 den Abgabesatz auf fünf Prozent erhöhte und den Händlern außerdem strengere Auskunftsverpflichtungen auferlegte. Einzelne Galeristen drohten Künstlern sie nicht mehr zu vertreten, wenn diese sich der neuen Verwertungsgesellschaft angeschlossen hatten. Einige prominente Mitglieder ließen sich durch solche Drohungen zum Austritt bewegen. Dagegen protestierten Künstler wie Gerhard Richter aus anderen Gründen gegen das neue Gesetz. Richter hatte pauschale Abgaben gewünscht, womit man auch jüngere Kollegen hätte fördern können. Dem stand das deutsche Urheberrecht entgegen, das nur individuelle Vergütungen erlaubte.

Die ersten Jahre waren magere Jahre. Der Bild-Kunst hatte ihren Sitz in der Wohnung des Frankfurter Malers und Grafikers Paul Rötger und wuchs nur langsam. Ende 1969 umfasste der Verein gerade einmal 26 Mitglieder. Es gab noch keinerlei Einnahmen, dagegen Kosten, die durch einen Kredit gedeckt werden mussten.

Wachsende Mitgliederzahl seit 1974

Die Mitgliederzahl erhöhte sich auf ca. 2.000, als 1974 auch andere Bildurheber wie Illustratoren, Fotografen, Grafikdesigner und Bildagenturen hinzukamen. Sie gründeten in der VG Bild-Kunst ihre eigene Berufsgruppe, die sich vor allem auf die zwei Jahre zuvor eingeführte Bibliothekstantieme konzentrierte. Dazu wurde 1975 ein Kooperationsvertrag mit der VG Wort geschlossen. Die Einkünfte aus der Bibliothekstantieme verbesserten endlich die angespannte Finanzlage der Verwertungsgesellschaft. Sie konnte Büros in München und Frankfurt eröffnen und damit beginnen, die Rechte ihrer Mitglieder auch gegenüber Verlagen zu vertreten.

Entwicklung

Gegner der VG Bild-Kunst warfen ihr häufig eine unwirtschaftliche Arbeitsweise vor. Tatsächlich wurden 1978 von den Erträgen in Höhe von 838.000 DM - die vor allem der Bibliothekstantieme entstammte - mehr als 590.000 DM für Verwaltungskosten verwendet. Angesichts negativer Pressemeldungen stieg die Mitgliederzahl zunächst nur langsam (1978 auf 2.700, 1980 auf 3.400). Die Vorstellung, dass eine kollektive Wahrnehmung von Rechten sinnvoll sein könne, war den bildenden Künstlern damals meist noch fremd. Sie tendierten dazu, die Verbreitung von Abbildungen ihrer Werke als Werbung anzusehen. Ähnlich wie zu den Gründungszeiten der musikalischen Verwertungsgesellschaften, als Komponisten von den neuen Gebühren sinkende Aufführungszahlen befürchteten, meinten auch viele Bildurheber, die neuen Geldforderungen würden die Verbreitung ihrer Werke behindern.

Zu den Gegnern der Verwertungsgesellschaft gehörten neben den Galeristen zunächst auch die Verleger. 1977 kam es jedoch zu einer ersten Kooperation mit dem Börsenverein der Deutschen Buchhandels. Schnell erkannte man, dass die kollektive Wahrnehmung von Bildrechten beiden Seiten Vorteile brachte. 

Eintritt Filmurheber und Umzug nach Bonn

Ab 1982 wurden auch Filmurheber und Filmproduzenten in die VG aufgenommen, die dort eine dritte Berufsgruppe bildeten. Ihr Interesse entsprang aus der rapiden Zunahme privater Nutzungen durch Tonkassetten und Videogeräte. Aber auch bei anderen Gruppen der bildenden Künstler führten neue Reproduktions- und Vorführungstechniken zu einer Vergrößerung des Verwertungsspektrums.Trotz dieser Ausweitung ihres Aufgabenbereichs bemühte sich die VG Bild-Kunst um eine schlankere Organisationsstruktur, um die zunächst noch sehr hohen Kosten zu reduzieren. Die Verwaltung wurde vereinheitlicht und rationalisiert, dabei 1986 die Geschäftsstelle weitgehend von München nach Bonn verlagert. Zu den treibenden Kräften dieser Reform gehörte Gerhard Pfennig, der Bundesgeschäftsführer des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), der bis Ende 2011 als geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst die Gesellschaft mit großer Sachkenntnis geleitet hatte.

Bonner Verwaltung heute

Seit 1995 ist die Bonner Hauptverwaltung mit ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im dortigen "Haus der Kultur" untergebracht. Daneben verfügt die Verwertungsgesellschaft über ein Büro in Berlin; es sind die ehemaligen Räume des DDR-eigenen "Büros für Urheberrechte". Mit den anderen deutschen Verwertungsgesellschaften arbeitet die VG Bild-Kunst eng zusammen. So verwaltet sie die Bibliothekstantieme in einer gemeinsam mit der VG WORT und der GEMA gegründeten Zentralstelle. Über vierzig Jahre nach ihrer Gründung ist sie auf heute rund 56.000 Mitglieder angewachsen. Seit 1985 gehören zu ihr auch Szenenbildner, Kostümbildner und Filmarchitekten.

©Autor: Dr. Albrecht Dümling

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Unsere Ehrenmitglieder

In dieser Rubrik stellen wir all unsere Ehrenmitglieder vor. Diese haben sich stets mit besonderem Engagement für ein starkes Urheberrecht eingesetzt und dafür gesorgt, dass die VG Bild-Kunst als Verwertungsgesellschaft international anerkannt wird. Lesen Sie hier, wen wir zu unseren Ehrenmigliedern zählen dürfen.

Überblick Ehrenmitglieder

 Ernennungsjahr Name Informationen zur Person
2000 Anatol BuchholtzBildhauer, kunstpolitisch tätig seit den 70er Jahren. Verwaltungsratsmitglied der Bild-Kunst von 1972-1998. Verstorben 2011
2000 Dr. Roland KlemigPublizist und Direktor des Bildarchivs Preußischer Kulturbesitz, massgeblich am Aufbau der Berufsgruppen II & III beteiligt. Verwaltungsratsmitglied der Bild-Kunst von 1974-1998. Verstorben 2000
2000 Prof. Siegfried NeuenhausenBildhauer und Kunstprofessor, kunstpolitisch tätig seit den 80er Jahren. Vorstandsmitglied der Bild-Kunst 1977-2001
2007 Hans-Wilhelm SotropMaler und Grafiker, langjährige kulturpolitische Tätigkeit im BBK, im Sozialwerk, Verwaltungsrat und Vorstand der Bild-Kunst zwischen 1991-2007, Bundesverdienstkreuz erster Klasse 2004. Verstorben 2023
2007 Stefan MeuschelDramaturg, Regisseur, Jurist, kulturpolitisch tätig seit den 80er Jahren. Im Verwaltungsrat der Bild-Kunst von 1983-2007. Verstorben 2009
2010 Eberhard HauffRegisseur, Drehbuchautor, Produzent und langjähriger Festivalleiter des Münchner Filmfests. Im Vorstand der Bild-Kunst von 1995-2007. Verstorben 2021
2010 Rune MieldsBildende Künstlerin, kulturpolitisch tätig seit den 70er Jahren. Im Verwaltungsrat der Bild-Kunst von 1977-1980 und von 1997-2007
2010 Prof. Dr. Wilhelm NordemannJurist mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Im Verwaltungsrat der Bild-Kunst von 1973-1983. Langjähriger juristischer Berater der VG Bild-Kunst. Verstorben 2024
2012 Prof. Dr. Gerhard PfennigJurist mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Zunächst Geschäftsführer des BBK, vom 01.01.1979 bis 31.12.2011 geschäftsführender Vorstand der Bild-Kunst. Massgeblich für die Entwicklung & Expansion der VG Bild-Kunst verantwortlich. Honorarprofessor in Mainz
2014 Lutz HackenbergDesigner, AGD-Vertreter; im Verwaltungsrat der VGBK von 1989-2013, Berufsgruppenvorsitzender von 2001-2013, langjährige Mitarbeit im Sozialwerk der VGBK
2014 Reinhard MeyerSeit 1983 bei der VGBK, gemeinsam mit Gerhard Pfennig Aufbau der Verwaltungsstruktur der Gesellschaft, seit Anfang der 90er Jahre Verwaltungsleiter bis Anfang 2013
2022 

Frauke

Ancker

Juristin, 1977–2022 Mitglied des ehrenamtlichen Vorstandes der VGBK, Vertreterin des DJV, 1975–2010 Geschäftsführerin des BJV, lehrte 1983–2002 Medienrecht an der LMU München, Dozentin für Presse- und Urheberrecht an der Deutschen Journalistenschule und der Akademie der Bayerischen Presse
2022 Werner SchaubBildender Künstler, nationale und internationale Ausstellungen, 1998–2007 Mitglied im Verwaltungsrat der VGBK, 2007–2022 Mitglied des ehrenamtlichen Vorstandes, Vorstand des BBK-Bundesverbandes und der IGBK, Bundesverdienstkreuz 2003

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