Mitgliederversammlung 2024

Elektronische Teilnahmemöglichkeiten

 

Sollten Sie an der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung nicht persönlich teilnehmen können, bieten wir Ihnen die folgenden Alternativen:

  1. Stimmrechtsübertragung auf eine Vertretung

  2. Abstimmung über die Anträge im Vorfeld der Versammlung (E-Voting)

  3. Live-Übertragung der Mitgliederversammlung am Veranstaltungstag

Mit der schriftlichen Einladung zur Mitgliederversammlung wurden Ihnen Ihre persönlichen Zugangsdaten zugesendet, die Sie zur Anmeldung im Registrierungsportal unseres Dienstleisters benötigen. 

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich nicht um Ihre Zugangsdaten zum Online-Meldeportal!

Hinweis für Neumitglieder, die nach dem 16. April 2024 Mitglied bei der VG Bild-Kunst geworden sind: 

Leider konnten wir Sie als Neumitglied bei der Erstellung der Passwörter für den Zugang zum Registrierungsportal nicht berücksichtigen. Wir bitten Sie daher, das der Einladung beigefügte Formular zu verwenden, wenn Sie Ihre Stimme übertragen möchten. Es muss spätestens am 8. Juli 2024 in der Geschäftsstelle der VG Bild-Kunst (Weberstraße 61, 53113 Bonn) eingehen. Das Datum des Poststempels ist nicht ausreichend. Sie finden das Formular ebenfalls unter “Einladungen und Unterlagen”.

Auch die Anmeldung zur eigenen elektronischen Abstimmung über die Anträge und die Anmeldung zur Live-Übertragung ist leider nicht möglich. 

Ab der nächsten Versammlung erhalten Sie dann mit der Einladung ebenfalls die Zugangsdaten für das Registrierungsportal.

 

Registrierungsportal

Das Registrierungsportal steht den Mitgliedern der VG Bild-Kunst ab Freitag, 24. Mai 2024, 10:00 Uhr, bis einschließlich Montag, 8. Juli 2024 (23:59 Uhr) zur Verfügung. 

In dem Portal können Sie sich für die Teilnahme an der eigenen elektronischen Abstimmung über die Anträge (E-Voting) sowie für die Live-Übertragung der Mitgliederversammlung anmelden und/oder Ihr Stimmrecht elektronisch auf eine Vertretung, zum Beispiel Ihren Verband, Ihre Berufsorganisation oder Ihre Gewerkschaft, übertragen.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Teilnahme an der eigenen elektronischen Abstimmung über die Anträge nur bis zum 7. Juni 2024 freigeschaltet ist.

Zum Registrierungsportal

Um das Registrierungsportal für die elektronischen Angebote nutzen zu können, müssen Sie über geeignete technische Voraussetzungen verfügen.
Die VG Bild-Kunst trifft keine Verpflichtung, technische Störungen im Einflussbereich des Mitglieds zu beheben.

Sollten technische Störungen dazu führen, dass die elektronischen Angebote scheitern, so haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen der Richtlinie "Stimmrechtsübertragung" schriftlich eine Vertretung zu bestimmen und/oder persönlich an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

 

Elektronische Stimmrechtsübertragung

Vom 24. Mai bis einschließlich 8. Juli 2024 können Sie Ihre Stimmrechtsübertragung elektronisch über das Registrierungsportal vornehmen – Sie sparen sich somit den Weg zur Post sowie die Briefmarke und erhalten sofort nach erfolgreicher Stimmrechts­übertragung eine Bestätigung auf dem Bildschirm. So können Sie sicher sein, dass Ihre Stimme zählt! Ebenso ist es im oben genannten Zeitraum möglich, eine im Registrierungsportal erfolgte Übertragung bequem zu ändern oder zurückzuziehen.

Beachten Sie, dass Ihre Vertretung an der Mitgliederversammlung persönlich teilnehmen muss, um ein Stimmrecht in Ihrem Namen auszuüben. Da die bei der VG Bild-Kunst gelisteten Berufsverbände stets ein*e Vertreter*in zu den Versammlungen entsenden, empfehlen wir Ihnen die Stimmrechtsübertragung auf einen der im Drop-Down-Menü des Registrierungsportals aufgeführten Berufsverbände. 

Um Ihre Stimme auf ein anderes Mitglied der VG Bild-Kunst zu übertragen, müssen Sie die entsprechende Urhebernummer im Portal angeben. Erfolgt die Stimmrechts­übertragung auf eine natürliche Person, die kein Mitglied der VG Bild-Kunst ist, so ist die Eingabe der Personalausweisnummer dieser Person verpflichtend. Die Weiter­übertragung von Stimmen, die Ihnen persönlich übertragen wurden, ist nicht statthaft.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie die Abstimmung über die Anträge selbst vornehmen, werden alle vorherigen oder nachträglich vorgenommenen Stimmrechtsübertragungen ungültig. 

 

Elektronische Abstimmung über die Anträge (E-Voting)

Wenn Sie selbst über die Anträge elektronisch abstimmen wollen, dann müssen Sie sich dafür vorab im Registrierungsportal anmelden. 

Wichtiger Hinweis: Die Anmeldung für die elektronische Abstimmung muss bis Freitag, 7. Juni 2024, 17:00 Uhr, erfolgt sein. 

Wenn Sie sich fristgerecht für die elektronische Abstimmung angemeldet haben, erhalten Sie persönliche Zugangsdaten. Der Versand der Zugangsdaten an die angemeldeten Mitglieder erfolgt voraussichtlich um den 20. Juni 2024 per Post.

In diesem separaten Schreiben wird Ihnen auch die Internetadresse mitgeteilt, unter der Sie abstimmen können. Das Risiko eines Zustellungsfehlers der Post tragen Sie.

Die elektronische Abstimmung beginnt Freitag, 21. Juni 2024, ca. 10:00 Uhr, und endet am Montag, 8. Juli 2024, ca. 17:00 Uhr. Nur in diesem Zeitraum können angemeldete Mitglieder selbst über die Anträge elektronisch abstimmen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie elektronisch abgestimmt haben, ist eine persönliche Stimmabgabe auf der Mitgliederversammlung nicht mehr möglich! Möglicherweise vorher getätigte Stimmrechtsübertragungen werden ungültig. Eine Teilnahme an der Versammlung ist selbstverständlich auch ohne Stimmrecht möglich.

Ein neues Passwort kann aufgrund der Sicherheitsstandards nicht erstellt werden. Dies ist notwendig, um eine mehrfache Stimmabgabe eines Mitglieds zu vermeiden.
Scheitert die Anmeldung zur elektronischen Stimmabgabe oder die elektronische Stimmabgabe selbst, haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Stimme einer Vertretung elektronisch oder schriftlich zu übertragen oder persönlich an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie die Abstimmung über die Anträge selbst vornehmen, werden alle vorherigen oder nachträglich vorgenommenen Stimmrechts­übertragungen ungültig. Bitte löschen Sie selbstständig Ihre ggf. vorab vorgenommene Stimmrechts­übertragung im Registrierungsportal.

Schritt für Schritt zur Anmeldung für die elektronische Abstimmung (muss bis 7. Juni 2024 erfolgt sein)

1. Am Registrierungsportal mit den in der Einladung versendeten Zugangsdaten anmelden.

2. Wählen Sie „An-/Abmeldung zur elektronischen Abstimmung“ aus.

3. Es wird angezeigt, an welche Postadresse die Zugangsdaten versendet werden. Falls notwendig, kann eine alternative Postadresse eingegeben werden.

4. Das Lesen der wichtigen Hinweise muss durch Anklicken des entsprechenden Feldes bestätigt werden.

5. Klicken Sie auf „Anmelden" - im Anschluss erscheint die Meldung, dass die Registrierung eingegangen ist.

6. Die Internetadresse und die persönlichen Zugangsdaten für die elektronische Abstimmung werden Ende der Kalenderwoche 25 (voraussichtlich um den 20. Juni 2024) per Post versendet.

Schritt für Schritt zur elektronischen Abstimmung

Hier gelangen Sie direkt zur elektronischen Abstimmung 

(Link wird am 21. Juni 2024, ca. 10:00 Uhr freigeschaltet)

1. Anmeldung im Abstimmungsportal mit den separat zugesendeten Zugangsdaten.

2. Die Anträge werden der Reihe nach angezeigt. Jeder Antrag kann mit „Ja", „Nein" oder „Enthaltung" abgestimmt werden.

3. Vor endgültiger Stimmabgabe erfolgt eine Zusammenfassung, die ggfs. noch einmal korrigiert werden kann.

4. Nach Klick auf „Verbindliche Stimmabgabe“ erscheint die Meldung, dass die Stimme abgegeben wurde. Die elektronische Stimmabgabe ist damit beendet. 

 

Live-Übertragung der Versammlung

Sie können sich vom 24. Mai 2024 bis einschließlich 8. Juli 2024 (23:59 Uhr) im Registrierungsportal für die elektronische Live-Übertragung der Mitglieder­versammlung anmelden, wenn Sie nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können.

Sie benötigen hierfür eine gültige E-Mail-Adresse. Das Registrierungsportal sendet an diese E-Mail-Adresse automatisch einen Verifizierungslink, den Sie bestätigen müssen. Wichtig: Die Anmeldung ist erst dann endgültig abgeschlossen, wenn Sie den Verifizierungslink erfolgreich bestätigt haben. In den 24 Stunden vor der Mitglieder­versammlung sendet das System Ihnen separate Zugangsdaten für die Live-Übertragung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Sie sollten berücksichtigen, dass keine Möglichkeit mehr bestehen könnte, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, sollte die Live-Übertragung technisch scheitern. 

Schritt für Schritt zur Live-Übertragung:

1. Im Registrierungsportal mit den Zugangsdaten anmelden.

2. Wählen Sie „An-/Abmeldung zur Live-Übertragung" aus.

3. Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, an die die Zugangsdaten versendet werden sollen. Bestätigen Sie die E-Mail-Adresse durch wiederholte Eingabe.

4. Das Lesen der wichtigen Hinweise muss durch Anklicken des entsprechenden Feldes bestätigt werden.

5. Klicken Sie auf „Anmelden" - im Anschluss erscheint die Meldung, dass die Anmeldung eingegangen ist.

6. An die eingegebene E-Mail-Adresse wird eine E-Mail mit einem Aktivierungslink gesendet, der zwingend bestätigt werden muss! Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner! 

7. Nach einem „Klick" auf den Bestätigungslink erfolgt die Rückmeldung über die erfolgreiche Registrierung.

8. Die Internetadresse und die separaten Zugangsdaten für die Live-Übertragung werden in den 24 Stunden vor der Mitgliederversammlung, ab dem 12. Juli 2024, per E-Mail versendet.

9. Anmeldung zu der Live-Übertragung mit den Zugangsdaten am 13. Juli 2024, ab 10:00 Uhr.

 

Konventionelle Stimmrechtsübertragung (schriftlich)

Wenn Sie das Angebot der elektronischen Stimmrechtsübertragung nicht nutzen möchten, können Sie Ihre Stimme durch Rücksendung des Stimmrechtsübertragungs­formulars übertragen, welches Sie mit der Einladung erhalten haben und auch unter “Einladungen und Unterlagen” finden. 

Sollten Sie das analoge Formular nutzen, muss dieses von Ihnen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet werden. Es muss spätestens am 8. Juli 2024 in der Geschäftsstelle der VG Bild-Kunst (Weberstraße 61, 53113 Bonn) eingehen. Das Datum des Poststempels ist nicht ausreichend. Sie können uns die Übertragung auf dem Postweg, per Fax oder als Datei (PDF oder JPG-Format) per E-Mail übersenden. Fehlende oder unleserliche Angaben sowie nicht zu öffnende Dateiformate führen zur Ungültigkeit der Stimmrechtsübertragung.

WICHTIG: Bitte verwenden Sie nur einen Weg zur Stimmübertragung (elektronisch oder schriftlich) um den Arbeitsaufwand zu minimieren.